Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Augsburger Nachtleben: Frühere Sperrstunde ist vom Tisch

Augsburg
12.10.2016

Augsburger Nachtleben: Frühere Sperrstunde ist vom Tisch

Die Polizei ist im Augsburger Nachtleben immer wieder im Einsatz. Besonders die Zahl schwerer Gewalttaten stieg zuletzt.

Die Zahl schwerer Gewalttaten im Augsburger Nachtleben steigt. Doch die Stadt will keine frühere Sperrstunde. Stattdessen will man unter anderem Schläger aussperren.

Eine frühere Sperrstunde in der Augsburger Innenstadt ist vorläufig vom Tisch: Um insbesondere Körperverletzungen im Nachtleben einzudämmen, hat die Stadt in Zusammenarbeit mit der Polizei ein Konzept ausgearbeitet, das auf mehr Videoüberwachung in den Eingangsbereichen von Kneipen setzt. Schläger sollen zudem damit rechnen müssen, zu bestimmten Zeiten Teile der Innenstadt nicht mehr betreten zu dürfen. In Gesprächen mit Wirten soll ausgelotet werden, ob kneipenübergreifende Hausverbote in Frage kommen. Sobald ein Wirt ein Hausverbot gegen einen Schläger verhängen würde, hätte dieser auch in anderen Kneipen Hausverbot.

Die Debatte über eine frühere Sperrzeit war im Frühjahr von der CSM losgetreten worden, die einen entsprechenden Antrag stellte. Auch die Polizei erklärte, dass sie einen entsprechenden Schritt begrüßen würde. Denn viele Angriffe im Nachtleben würden von Betrunkenen in den frühen Morgenstunden ausgeübt. Zuletzt sei die Zahl der Taten wieder gestiegen. „Es sind Wellenbewegungen, mit momentan steigender Tendenz“, so Polizei-Vizepräsident Norbert Zink. Im ersten Halbjahr 2016 gab es in der Innenstadt zwischen 20 und 6 Uhr etwa 68 Fälle von schwerer Körperverletzung, im Vergleichszeitraum 2015 waren es 44, im ersten Halbjahr 2014 waren es 31. Im Verhältnis relativ viele Angriffe gibt es dabei im Zeitraum zwischen 3 und 6 Uhr morgens, wenn das Publikum viel getrunken hat. Die starke Präsenz der Bereitschaftspolizei am Wochenende wurde dieses Jahr massiv zurückgefahren, weil diese Einheiten anderweitig beschäftigt sind.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.