Augsburger Polizist wird von Prügel-Vorwürfen freigesprochen
Das Landgericht entscheidet „im Zweifel für den Angeklagten“: Am Ende stand die Aussage des Beamten gegen die einer Drogensüchtigen. Er soll die Frau „Drecksau“ genannt haben.
Die Richter denken lange nach. Sie brauchen gut eine halbe Stunde länger als geplant, ehe ihr Urteil feststeht. Für den Angeklagten, einen 39-jährigen Polizeibeamten, geht es in dem Prozess um die berufliche Existenz. Wird er verurteilt, dann verliert er seinen Job. Er sitzt die meiste Zeit ruhig da, den Mund auf die gefalteten Hände gestützt. Dann folgt die Erleichterung. Er wird freigesprochen vom Vorwurf, eine Frau aus der Drogenszene bei einem Einsatz misshandelt zu haben.
Nach dem Freispruch: Erleichterung bei dem angeklagten Beamten
Es ist ein Prozess, der sich am Ende auf eine Frage zuspitzt: Wer ist glaubwürdiger? Ein Polizist oder eine Frau, die seit vielen Jahren mit Suchtproblemen zu kämpfen hat? Einem internen Ermittler des Landeskriminalamtes sagte die vorbestrafte Frau, sie habe lange mit einer Strafanzeige gegen den Polizisten gezögert, weil man ihr sowieso nicht glauben würde. Sie habe doch keine Chance. Tatsächlich hat ihr eine dreiköpfige Berufungskammer des Landgerichts nun nicht geglaubt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Dieser Freispruch hinterlässt in der Tat einen faden Nachgeschmack.
Wieso darf bitte ein Ruf, den ein Polizeibeamter hat, für seine Glaubwürdigkeit keine Rolle spielen? Schließlich spielt der Umstand, dass die Frau aus der Drogenszene kommt - also ihr Ruf - auch eine nicht unerhebliche, oder?
Für mich ist die Begründung, die Frau würde ihren Freund ggf. nicht belastet haben wollen, nach dessen Tod hinfällig. Wenn sie vorher schwieg, um ihm keinen Ärger wegen einer Falschanschuldigung zu machen, so hätte sie bei der ersten Vernehmung einfach sagen können: Das war ein Veilchen von meinem Freund, der wollte es auf die Bullen schieben. Statt dessen lässt sie sich in was reinziehen, was sie eigentlich nicht wollte, wissend, dass es die Unwahrheit ist?
Es ist gut, dass die Polizei inzwischen solchen Vorwürfen gegen Kollegen nachgeht. Aber bei solchen Urteilen, bei denen man den Eindruck hat, die Zweifel an der Schuld bestehen hauptsächlich in dem Umstand, der Polizist könnte seinen Job verlieren...
Urteile in denen auf "Glaubwürdigkeit" statt auf Beweise gegangen wird - haben i.d.R. ein besonderes "Gschmäckle", insbesondere dan, wenn, wie in diesem Fall, der Polizist kein "unbeschriebenes Blatt" zu sein scheint.
Seh ich auch so.
Hinzu kommt, dass dieses Urteil nun Tür und Tor willkürlicher "Behandlung" von unerwünschten Subjekten polizeilichen Gegenübers noch weiter öffnet.
Wäre der Polizist nicht so dumm gewesen sich so abfällig am Telefon zu äußern, wäre er völlig ungeschoren davongekommen.
Diese Annahme stützt auch das anfängliche Zögern der Frau, die wohl schon ahnte, dass ihr nicht geglaubt wurde.
Das Gericht hat es hier meiner Meinung nach versäumt, ungerechtfertigten polizeilichen "Eingriffen" eine klare Absage zu erteilen.
So wird auch das weitverbreitete Vorurteil? der Rechtslastigkeit de Gesinnung nicht weniger Polizeibeamte nicht entkräftet a la "Penner und Giftler sind eh nur asoziales Gesindel."