Ausflug mit schmerzhaften Folgen
Eine Frau verletzte sich bei einem Besuch in einer Schiebetür. Warum sie daraufhin die Stadt verklagte.
Das Ehepaar war zu Besuch in Augsburg, es ging um ein Klassentreffen. Es war ein Ausflug, der bitter endete. Am 1. Mai 2016 hielt sich das Ehepaar auf dem Rathausplatz auf, die Frau ging in die Tourist-Information am Rathausplatz. Keine unübliche Anlaufstelle für Auswärtige in der Stadt. Für die wenigsten allerdings hat ein Ausflug nach Augsburg derartige Folgen.
Die Frau hat vor Kurzem vor dem Landgericht geklagt, es ging in dem Prozess um ein Schmerzensgeld in Höhe von knapp 20000 Euro. Sie machte geltend, dass sie damals in der Schiebetür gestanden hatte – und diese plötzlich zugegangen sei. Die Klägerin, die eine Oberschenkelprothese trägt, wurde demnach von dem Schließvorgang der Tür umgeworfen und stürzte. Sie brach sich das Schambein und den Beckenring. Die Klage richtete sich gegen die Stadt Augsburg und die Firma, die solche automatischen und elektronischen Türsysteme herstellt.
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