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  3. Augsburg: Bürgerbegehren zu Stadtwerke-Fusion hat Nachspiel

Augsburg
05.03.2016

Bürgerbegehren zu Stadtwerke-Fusion hat Nachspiel

Die Zukunft der Stadtwerke (SWA) war Thema zweier Bürgerbegehren. Eines wurde abgelehnt.
Foto: Silvio Wyszengrad

Die Bürgerinitiative gegen die Stadtwerkefusion klagt dagegen, dass die erste Frage für unzulässig erklärt wurde. Welche Folgen hätte ein Urteil?

Ein gutes halbes Jahr nach dem Bürgerentscheid, der die Energiefusion zwischen Stadtwerken und Erdgas Schwaben verhinderte, sahen sich gestern Vertreter der Bürgerinitiative „Stadtwerke in Bürgerhand“ und der Stadt Augsburg vor dem Verwaltungsgericht. Die der Bürgerabstimmung vorgeschaltete Unterschriftensammlung (Bürgerbegehren) hat ein juristisches Nachspiel. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens um Sprecher Bruno Marcon klagen gegen die Stadt, weil diese eine erste Fassung des Bürgerbegehrens für unzulässig erachtet hatte.

Ab Januar 2015 waren die Initiatoren des Bürgerbegehrens mit folgender Fragestellung auf Unterschriftenfang gegangen: „Sind Sie dafür, dass die Stadtwerke Augsburg Holding GmbH und ihre Töchter Energie GmbH, Wasser GmbH, Verkehrs GmbH und Netze Augsburg GmbH in vollständigem Eigentum der Stadt Augsburg bleiben und jegliche Fusion mit anderen Unternehmen unterbleibt?“ Der Stadtrat hatte schon zuvor beschlossen, dass auch im Fall einer Energiefusion die Wasser-Sparte der Stadtwerke unangetastet bleiben soll.

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