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22. Februar 2010 07:46 Uhr

Bußgeld für angerissenen Zeh

Weil sich ein Bub auf einer Rutsche in Augsburg einen Zeh abgerissen hat, muss der Hausmeister der Anlage ein Bußgeld zahlen.

Noch liegen die 225 Spielplätze der Stadt im Winterschlaf. Doch das wird sich mit Beginn des Frühlings ändern. Dass hier auch Gefahren lauern, sich an den aufgestellten Geräten zu verletzen, ruft ein Fall in Erinnerung, in dem die Justiz kürzlich die Akten geschlossen hat.

Auf Anregung der Staatsanwaltschaft ist das wegen fahrlässiger Körperverletzung geführte Strafverfahren gegen den Hausmeister einer Wohnanlage eingestellt worden. Der 40-Jährige muss lediglich eine Geldbuße von 500 Euro bezahlen.

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Das Unglück hatte sich im August vorigen Jahres auf einem Spielplatz im Stadtteil Hochzoll ereignet, der einer privaten Wohnungsbaugesellschaft gehört. Ein Sechsjähriger riss sich auf der Rutsche einen Zeh ab. Obwohl der Bub sofort in die Kinderklinik kam, scheiterten die Ärzte bei ihrem Versuch, ihm den abgerissenen Zeh am rechten Fuß wieder anzunähen. Der Sechsjährige war barfuß gerutscht.

Spielgerät vom TÜV überprüft

Das Unglück rückte anschließend die Frage ins Rampenlicht, wie öffentliche Spielplätze kontrolliert werden. Denn der Zeh war von einer scharfen Kante einer durchgerosteten Schweißnaht abgeschnitten worden. Da die Stelle jedoch innen an dem runden Wulst lag, die rechts und links entlang der Rutschbahn verläuft, fiel dies niemandem auf.

"Mein Mandant hat alle Kontrollen, welche den Betreibern von Spielplätzen vorgeschrieben sind, gemacht", sagt Rechtsanwältin Alexandra Gutmeyr. Demnach hatte der Hausmeister noch drei Wochen vor dem Unfall die Rutsche, auch was Standfestigkeit betrifft, überprüft. Auch Fachleuten war nichts aufgefallen: Ein Jahr zuvor hatte ein Prüfer des TÜV Südbayern die Rutsche in Augenschein genommen und nichts feststellen können. (Peter Richter)

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