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Justiz
04.05.2017

Cannabis-Plantage im Schlafzimmerschrank

Ein Paar baute die Pflanze selbst an. Wie die Eheleute das vor Gericht begründeten

Der Name klingt verführerisch: „Blue Dream“, also „blauer Traum“, nennt sich eine Sorte von Cannabispflanzen, die einen genussvollen Drogenrausch verspricht. Für ein Ehepaar, das im Schlafzimmerschrank eine kleine Aufzuchtanlage installierte und Marihuana zum Eigenbedarf erntete, gab es jetzt allerdings vor Gericht ein böses Erwachen. Weil der Wirkstoff THC in den bereits getrockneten Blütenständen und Blättern das Dreifache der strafrechtlich relevanten „nicht geringen Menge“ von 7,5 Gramm überschritt, lag nach dem Betäubungsmittelgesetz ein Verbrechenstatbestand vor. Mindeststrafe: ein Jahr.

„Wir wollten nichts mit der Drogenszene zu tun haben. Deshalb haben wir das Cannabis selbst angebaut“, begründeten die Eheleute (Verteidiger: Catharina und Marco Müller) ihre gärtnerische Tätigkeit im Prozess vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Stefan Lenzenhuber. Die Geräte für die kleine Aufzuchtanlage hatte sich das Paar in Baumärkten zusammengekauft und im Schlafzimmerschrank hinter einer Alufolie eingebaut.

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