Darum hat Heinz B. wegen des Sozialtickets geklagt
Bedürftige werden in Augsburg ungleich behandelt. Das verstößt gegen das Grundgesetz. Nun muss sich der Stadtrat neue Regeln überlegen. Ein Augsburger erzählt, warum er klagte.
Die Stadt Augsburg verstößt mit den Vergaberichtlinien für das ÖPNV-Sozialticket gegen das Grundgesetz. Zu diesem Urteil kam am Dienstag das Augsburger Verwaltungsgericht unter Vorsitz von Gerichtspräsident Ivo Moll. Das Gericht konnte nicht nachvollziehen, warum die Stadt einen Teil der Bedürftigen billiger Bus und Straßenbahn fahren lässt, Hartz-IV-Empfänger von der Vergünstigung aber ausschließt. „Ich bin mir sicher, dass eine alleinerziehende Mutter, die Hartz IV bezieht, weniger mobil ist als ein rüstiger Senior“, so Moll.
Diese Ungleichbehandlung ist rechtswidrig; sie verstößt gegen den Gleichheitssatz im Artikel 3 des Grundgesetzes. Deshalb muss die Stadt ihre Vergabekriterien neu überdenken. Richter Moll: „Es gibt nur die drei Möglichkeiten: Entweder es bekommt keiner oder es bekommen alle Bedürftigen das Sozialticket. Oder, wenn das Geld dafür nicht ausreicht, bekommen alle weniger, aber dennoch einen Zuschuss für ein solches Ticket.“
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