Das Opfer muss vor Gericht
Warum eine junge Frau angeklagt war
Gegen fünf Uhr morgens auf der Maximiliansstraße. Die letzten Lokale schließen. Gäste und Personal gehen nach Hause. Sie hören Hilfeschreie. Sie sehen, wie ein Mann eine junge Frau schlägt, ihr eine Kette vom Hals reißt und, als sie bereits am Boden liegt, mit Füßen tritt. Ein Taxifahrer, der die Szene beobachtet, ruft die Polizei.
Ein Jahr später steht das Opfer vor Gericht. Der Schläger ist längst verurteilt. Er hat eine Geldstrafe akzeptiert. Die 20-Jährige ist wegen versuchter Strafvereitelung angeklagt. Ihr droht im Falle einer Verurteilung eine Geld- oder eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren. Der Rechtsstaat ist, soll er denn funktionieren, angewiesen, dass Zeugen vor Gericht nicht lügen.
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