Nach der Beschlagnahme von Daten eines Forennutzers der Augsburger Allgemeinen wird der Verlag jetzt Beschwerde einlegen. Von Sascha Borowski

Die Polizei hatte am Montagnachmittag in der Redaktion der Augsburger Allgemeinen die Daten eines Forennutzers der Zeitung beschlagnahmt. Auslöser der Aktion war eine Strafanzeige des Augsburger Ordnungsreferenten Volker Ullrich.
Der CSU-Politiker hatte sich von einem Kommentar des Forennutzers im Herbst 2012 beleidigt gefühlt und von der Redaktion die Herausgabe der Klardaten des Lesers gefordert - er wolle gegen diesen zivilrechtlich vorgehen. Die Redaktion von augsburger-allgemeine.de lehnte diese Forderung ab. Zwar löschte die Redaktion die entsprechenden Passagen über den Lokalpolitiker im Forum; aber die Daten des betroffenen Nutzers gab sie nicht heraus.
Ullrichs Anwälte erstatteten dann Strafanzeige gegen den Forennutzer. Die Folge: Nun meldete sich die Augsburger Polizei und forderte erneut die Herausgabe der Klardaten des Betroffenen. Die Redaktion weigerte sich wieder. Daraufhin erwirkte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss. Die Klardaten wurden dann am Montag - ohne Zustimmung - herausgegeben.
Die Aktion löste eine bundesweite Debatte aus. Journalistenverbände protestierten, Internetnutzer übten scharfen Protest. Mehrere Juristen kamen zum Schluss, dass die Beschlagnahme nicht verhältnismäßig gewesen sei.
Der Verlag der Augsburger Allgemeinen kündigte am Freitag an, tatsächlich Beschwerde gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Augsburg einzulegen. Damit muss nun das Landgericht den Fall überprüfen.
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