Der Klingen-Krieg
Verbraucher Rasierer-Hersteller Wilkinson macht seinem Rivalen Gillette mit günstigen Ersatzklingen Konkurrenz. Das hat die beiden Unternehmen sogar vor Gericht gebracht. Nun ist in dem Streit eine Entscheidung gefallen
Düsseldorf Der Rasierer ist billig, die Ersatzklingen sind teuer. Der Drucker wird fast verschenkt, dafür kosten die Tintenpatronen ein Vermögen. Viele Verbraucher kennen diesen Verkaufstrick der Hersteller und ärgern sich darüber. Doch haben die Markenhersteller oft das Recht auf ihrer Seite. Mithilfe des Patentrechts können sie neu entwickelte Produkte 20 Jahre lang vor billigerer Konkurrenz schützen.
Auch im Rasierer-Streit zwischen den Marktführern Wilkinson und Gillette untersagte das Landgericht Düsseldorf jetzt Wilkinson und dem Mutterkonzern Edgewell im Eilverfahren, preisgünstige Ersatzklingen für den verbreiteten Nassrasierer „Mach3“ des Konkurrenten zu vertreiben. Durch die Nachahmer-Klingen werde ein Patent von Gillette über die Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, sagte Richter Carsten Haase.
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