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  3. Augsburg: Die Radfahrstreifen in der Jakoberstraße sind fertig

Augsburg
17.10.2016

Die Radfahrstreifen in der Jakoberstraße sind fertig

In der Jakoberstraße sind Radler stadteinwärts jetzt auf einem Schutzstreifen auf der Fahrbahn unterwegs. Die Parkplätze für Autos (am linken Bildrand gerade noch zu erkennen) sollen demnächst noch versetzt werden.
Foto: Stadt Augsburg/Ruth Plössel

Die Schutzstreifen für Fahrradfahrer in der Jakoberstraße sind fertig. Was demnächst mit den Parkplätzen für Autos passieren soll.

Die Stadt hat jetzt die im Frühjahr angekündigten Schutzstreifen für Fahrradfahrer in der Jakoberstraße auf der Fahrbahn eingerichtet. Zwischen Jakober Tor und Pilgerhausstraße werden die Radler stadteinwärts jetzt auf einem Streifen auf der Fahrbahn geführt und nicht mehr auf einem kombinierten Rad-/Fußweg auf dem Bürgersteig. In den kommenden Wochen sollen noch die Parkplätze auf dem Gehweg einen halben Meter in Richtung der Häuser geschoben werden, um so einem Sicherheitsabstand zum Schutzstreifen zu schaffen. Weil der Radweg auf dem Bürgersteig wegfällt, gibt es auch mehr Platz für Fußgänger.

Der Schutzstreifen mit gestrichelter Linie (überbreite Fahrzeuge dürfen ihn im Gegensatz zu einem echten Radfahrstreifen mit durchgezogener Linie befahren, sofern sich dort kein Radler befindet) wurde eingerichtet, weil der bisherige Radweg nicht mehr den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Eine Benutzungspflicht wäre dort nicht mehr haltbar. Rund 30.000 Euro kostet die Umsetzung. Auch stadtauswärts gibt es eine Neuerung in der Jakoberstraße: Der bestehende Radfahrstreifen mit einer Breite von zwei Metern wurde bis Hausnummer 70 verlängert.

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Die Diskussion ist geschlossen.

17.10.2016

»weil der bisherige Radweg nicht mehr den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Eine Benutzungspflicht wäre dort nicht mehr haltbar.«

Das hat doch gar nichts mit Benutzungspflicht oder nicht zu tun. Radwege direkt im Dooring-Bereich sind nun ein mal technischer Riesenmurks und sollten daher so gar nicht existieren. Reißt einer die Tür auf, gehts ab ins Krankenhaus, wenn nicht gleich zum Bestatter. Ob Benutzungspflicht, oder nicht, ist dabei zweitrangig. Die Benutzungspflicht ist eine ganz andere Geschichte und ohnehin die Ausnahme. Sollte sie zumindest laut Gesetzgeber sein... Dass unsere Verwaltung mit dieser Tatsache ein Problem hat, ist ihr eigenes. Aber auf Schutzstreifen regelt das dann schon die soziale Benutzungspflicht, die ggf. auch Kraft der Hupe und Stoßstange durchgesetzt wird.

18.10.2016

Mein Kommentar auf den Kommentar @Martin W. wurde leider nicht gezeigt, obwohl er gespeichert wurde....mmmmm




Antwort der Moderation

Hallo Herr N.,


Ihr Beitrag scheint vom System geschluckt worden zu sein. Bei uns ist nichts angekommen. Bitte posten Sie den Kommentar doch noch mal. Entschuldigung! Beste Grüße von der Moderation