Drogendealer mit der Gaspistole bedroht?
Vier junge Männer stehen wegen schweren Raubes vor der Jugendkammer des Landgerichts. Ihre Aussage weicht aber in einem wichtigen Punkt von der Schilderung in der Anklageschrift ab.
War es eine bald wieder vergessene „Dummheit“ unter Bekannten aus der Augsburger Drogenszene – wie es die Angeklagten und ihre Verteidiger glauben machen wollen? Oder war es der schwere Raub unter Verwendung einer Schusswaffe, wie es die Staatsanwaltschaft unter Berufung auf einen Geschädigten anklagt? Vor dieser Frage steht derzeit die Jugendkammer des Augsburger Landgerichts, die wegen schweren Raubes gegen vier Männer im Alter zwischen 18 und 22 Jahren aus Augsburg verhandelt.
In wesentlichen Zügen ähnelt sich der Tathergang so, wie ihn Staatsanwältin Melanie Ostermeier in der Anklageschrift darstellte und wie ihn die vier Angeklagten vor dem Gericht unter Vorsitz von Richter Lenart Hoesch schilderten. Ausnahme: der Einsatz einer Schusswaffe.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.