Irren ist menschlich, auch bei der Polizei. Peinlich nur, wenn so ein Missgeschick durch einen Prozess publik wird. Vermutlich war es der Tipp eines Informanten, der Drogenfahnder - versehen mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss - nach Kriegshaber eilen ließ. In einem Mietshaus, so der Hinweis, fänden sie Rauschgift. Zu viert stürmten die zivil gekleideten Fahnder die Wohnung. Doch es war die falsche. Die Mieterin, die hinter der Tür stand, ging zu Boden. Die 42-Jährige war mehrere Minuten bewusstlos, erlitt einen Schock und Prellungen. Vor dem Amtsgericht hatte die Wohnungserstürmung ein juristisches Nachspiel - für die Wohnungsinhaberin. Denn die Altenpflegerin hatte den Vorfall anschließend dramatischer ausgeschmückt, als er war, und die Polizisten in einer Strafanzeige fälschlich der unterlassenen Hilfeleistung beschuldigt.
Irren ist menschlich, auch bei der Polizei. Peinlich nur, wenn so ein Missgeschick durch einen Prozess publik wird. Vermutlich war es der Tipp eines Informanten, der Drogenfahnder - versehen mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss - nach Kriegshaber eilen ließ. In einem Mietshaus, so der Hinweis, fänden sie Rauschgift. Zu viert stürmten die zivil gekleideten Fahnder die Wohnung. Doch es war die falsche. Die Mieterin, die hinter der Tür stand, ging zu Boden. Die 42-Jährige war mehrere Minuten bewusstlos, erlitt einen Schock und Prellungen. Vor dem Amtsgericht hatte die Wohnungserstürmung ein juristisches Nachspiel - für die Wohnungsinhaberin. Denn die Altenpflegerin hatte den Vorfall anschließend dramatischer ausgeschmückt, als er war, und die Polizisten in einer Strafanzeige fälschlich der unterlassenen Hilfeleistung beschuldigt.
Was die Alleinerziehende in der Verhandlung einräumte, aber mit dem von ihr nicht verkrafteten "Überfall" zu entschuldigen versuchte. "Wissen Sie, es war so ein schöner Tag." Sie habe mit ihrer Nichte gerade ein Würfelspiel gespielt. "Plötzlich fliegt die Tür auf und es stehen viele Leute in der Wohnung." Was sie erst mitbekam, als sie aus ihrer Bewusstlosigkeit erwachte.
Aufgeschreckt durch Geräusche war sie in den Flur gegangen. Wo sich in dem Moment vor ihrer Wohnung gerade die vier Kriminaler abmühten, mithilfe eines Dietrichs die Eingangstür zu öffnen.
Dem Vorschlag von Amtsrichter Strasser, das Strafverfahren wegen geringer Schuld einzustellen, folgte die Staatsanwältin. Weil es dennoch nicht ganz ohne Buße abgeht, muss die Altenpflegerin 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 150 Euro zahlen. (peri)
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