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27. August 2009 21:35 Uhr

Zoff bei "Körperwelten" in Augsburg

Ein Bauzaun schirmt jetzt das zweite Sex-Plastinat ab

Gerade mal zehn Sekunden haben Augsburgs Oberbürgermeister und der Leichen-Plastinator miteinander gesprochen. Dann marschierte Kurt Gribl erbost in den Raum, in dem von Hagens ein Sex-Plastinat enthüllt hatte. Von Stefan Krog

Um das Sex-Plastinat wurde ein Bauzaun gezogen. Bild: Anne Wall

Das Gespräch abseits von Reporterblöcken und Blitzlichtern dauerte kurz, aber der Ausgang war eindeutig: Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) und Plastinator Gunther von Hagens sprachen zehn Sekunden im Foyer der Messehalle miteinander, am Ende marschierte Gribl erbost mit einer Decke bewaffnet durch die Körperwelten-Ausstellung schnurstracks in den Raum, in dem von Hagens eine halbe Stunde zuvor ein Sex-Plastinat vor der Presse enthüllt hatte. Unverhüllt war dort der Akt zweier plastinierter Körper zu sehen, zusätzlich zum bereits seit einigen Wochen mit Goldfolie verhüllten "Liegenden Akt von Augsburg". Zwei-Meter-Mann Gribl warf die Decke über die überkopfhohe Vitrine und ließ später einen blickdichten Bauzaun aufstellen.

Für die Medien inszeniert

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Was gestern auf der Messe zu beobachten war, war für die Medien gedacht: Erstens die Provokation von von Hagens', trotz eines Verbots der Stadt einen zweiten Sexualakt herbeizuschaffen, zweitens die prompte Reaktion des OB persönlich, der sich das nicht gefallen lassen wollte. Dass die Ausstellung am 13. September zu Ende gehen wird, dürfte inzwischen vor allem der Stadt, die ja die Aufsicht über die Messe hat, nicht unrecht sein. Von Hagens, der das Messezentrum beleben sollte, ist zum Ärgernis geworden, auch wenn die Ausstellung - abgesehen von den Akten - ja lehrreich sei, wie zuletzt der fürs Bestattungswesen zuständige Umweltreferent Rainer Schaal (CSU) bescheinigt. "Aber die Vorgehensweise ist eine Provokation", so Gribl. "Was die Stadt tut, ist ein unverhältnismäßiger Akt der Zensur", entgegnet von Hagens.

Der seit Wochen andauernde Streit um die Frage, ob Leichen beim Sex öffentlich hergezeigt werden, hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Los ging es ja mit dem ersten Pärchen, bei dem die Stadt die offene Zurschaustellung verbot. Von Hagens klagte dagegen beim Verwaltungsgericht, was im Eilverfahren abgewiesen wurde. Absurderweise lieferte der ablehnende Entscheid des Gerichts die Vorlage für von Hagens, das zweite Paar zu holen.

Denn die Richter stellten nicht auf das Bestattungsgesetz und die grundsätzliche Frage der Menschenwürde ab (wie es die Stadt tut). Darüber wurde weder positiv noch negativ entschieden. Das Gericht konzentrierte sich nur darauf, ob die Einwilligungserklärung des männlichen Parts in diesem Fall wirksam war. Bei dem Mann tauchte das Wort "Demenz" im Totenschein auf. Das ist für von Hagens eigentlich ein viel entscheidenderer Punkt als die Frage, ob ein Akt in Augsburg gezeigt wird. Es geht um seine grundsätzliche Reputation.

Von Hagens präsentierte gestern eidesstattliche Versicherungen zweier Kinder des Mannes, laut denen dieser kein Alzheimer gehabt habe, als er die Einwilligung unterzeichnete. "Ich weiß, dass es der feste Wille meines Vaters war, dass sein Körper für die Plastination verwendet wird. (...) Als seine Tochter bitte ich daher darum, dass dieser Wille auch geachtet und beachtet wird", heißt es in einer der Erklärungen. Letztlich wird diese Frage aber erst in einigen Monaten in einer Hauptverhandlung vor Gericht geklärt werden.

10 000 Euro Zwangsgeld verhängt

Die Stadt erlegte von Hagens gestern 10 000 Euro Zwangsgeld auf, da er trotz mündlicher Aufforderung einer Stadtjuristin während der Pressekonferenz den zweiten Akt nicht sofort abdeckte. Zuvor hatte von Hagens dazu aufgefordert, die Ausstellung zu besuchen, um gegen die "anatomische Sehzensur der Stadt" zu protestieren.

Daraus ist vorläufig nichts geworden. Stattdessen wird es nun ein weiteres Gerichtsverfahren geben, kündigt von Hagens an.

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