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  3. Fahrradunfall in Augsburg: Eine junge Frau stirbt, ein Mann muss damit leben

Fahrradunfall in Augsburg
04.02.2017

Eine junge Frau stirbt, ein Mann muss damit leben

Im Sommer 2015 starb eine junge Radlerin nach einem Unfall mit einem Lastwagen in Haunstetten. Der Lkw-Fahrer fühlt sich wie in einem Alptraum, aus dem er nicht mehr aufwacht.
Foto: Alexander Kaya (Symbol)

Im Sommer 2015 wird die 19-jährige Chiara mit ihrem Rad in Augsburg von einem Lastwagen überrollt. Jetzt spricht der Fahrer darüber, wie ihn der Unfall aus der Bahn warf.

Er hat so oft dabei geholfen, das Leben von Menschen zu retten. Peter F., 54, ist seit vielen Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr engagiert. Als Feuerwehrmann hat er schon schlimme Unfälle gesehen und dabei Schwerverletzte gerettet. Doch dann kommt der 30. Juni 2015. Ein schöner Sommertag, bestes Badewetter. Peter F., der bei einer Baufirma arbeitet, biegt gegen 15 Uhr nachmittags mit einem Lastwagen an einer Kreuzung in Haunstetten rechts ab. Sein tonnenschweres Fahrzeug erfasst eine junge Radfahrerin. Sie wird so schwer verletzt, dass sie stirbt. Mit 19 Jahren.

Die junge Frau, sie heißt Chiara, hat gerade ihre erste eigene Wohnung bezogen. Sie hat schwierige Zeiten hinter sich, war zeitweise in die Drogenszene abgerutscht. Als der Unfall passiert, ist sie dabei, ihr Leben neu zu ordnen. Sie treibt jetzt Sport und trainiert für einen Triathlon. Sie hat sich beim Militär beworben und die Chance, Hubschrauberpilotin zu werden. Ein Leben geht an diesem Tag viel zu früh zu Ende.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

06.02.2017
Ich finde es höchst verwerflich, dass jemand an den Pranger gestellt, beschimpft und sogar bedroht wird, obwohl er bereits aufgrund dieses Schicksals durch die Hölle geht. Es ist absolut inakzeptabel und asozial das Leben eines Menschen, der durch einen unglücklichen Umstand Beteiligter dieser Tragödie wurde, zusätzlich aufgrund primitiven und irrationalen Haltung dies vieler, zusätzlich und vorsätzlich um ein vielfaches zu verschlimmern oder gar komplett zu zerstören. Dieser Mensch hat ganz bestimmt keinerlei Erniedrigungen verdient. Ich bin der Ansicht, das nach menschlichem Ermessen hier absolut jegliche Art von Schuldzuweisungen ungerechtfertigt sind. Die Problematik lag ausschließlich darin, dass beide Opfer aufgrund unglücklicher Umstände, sowie unzureichender und bis heute leider noch nicht erhältlicher Fahrzeugsicherheitstechnik, zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Dies darf weder gerichtlich, noch gesellschaftlich bestraft, noch verurteilt werden. Allen Betroffenen und Beteiligten dieses Schicksals möchte ich meine aufrichtige Anteilnahme bekunden und hoffe, dass sie durch psychologischer Betreuung und Hilfe irgendwann wieder ein halbwegs normales Leben führen können.
05.02.2017

wie beim Fußball - Millionen Möchtegern-Experten wissen alles besser als die Trainer.......

Niemand der Besserwisser hier kennt die genaue Situation und mimt doch den Sachverständigen.

warum glaubt man nicht, dass es eine Verkettung unglücklicher Umstände war, was sich am Strafmaß widerspiegelt? Beide Seiten tragen eine gewisse Schuld, eine zahlte leider mit dem Leben, die andere in gewisser Weise auch.

05.02.2017

Der Punkt ist, welche Umständen von vornherein hätten ausgeräumt sein können und nicht zuletzt, wie der Berufskraftfahrer damit umgegangen ist. Wenn ich schon darum weiß, dass ich im hinteren rechten Bereich nicht unbedingt sehe, was da los ist, kann ich nicht einfach mit Schwung blindlings abbiegen. Ja, Verkettung unglücklicher Umstände, sicherlich. Aber nicht Verkettung von unbeeinflussbaren Umständen.

05.02.2017

Die Straßenbahnen, die in Augsburg auch oft rechts von der Fahrbahn fahren, haben das gleiche Problem wie Fahrradfahrer. Hier hat man aber grundsätzlich Rechtsabbiegerampeln installiert, damit es zu keinen Rechtsabbiegerunfällen kommen kann. Wahrscheinlich will man so teure Reparaturen an den Straßenbahnen verhindern, die bei einem Unfall nötig wären. Daran wird klar, wo bei Verkehrsplanern der Stadt die Prioritäten liegen.

05.02.2017

Und auch da ist die rechts (oder links) an den Rand drängerei auch wieder nur eine Reaktion darauf, dass sich die Blechlawine überall allen Platz unter den Nagel reißt, bis sie sogar sich selbst im Weg ist. All das sind Symptome eines Problems, das wohlbekannt ist, aber nicht ernsthaft angegangen wird: Die Stadt erstickt im MIV. Und das gilt nicht nur für Augsburg.

04.02.2017

Was mich an diesem Artikel echt nachdenklich stimmt ist die Aussage des Unfallverursachers "Er sei noch immer überzeugt, der Unfall sei für ihn als Fahrer leider „unvermeidbar“ gewesen."

Es war eine alltägliche Verkehrssituation wie sie wahrscheinlich hunderte Male jeden Tag in Augsburg vorkommt. Es war keine komplizierte Situation von mehreren Verkehrsteilnehmern aus verschiedenen Richtungen bei schwierigen Wetterverhältnissen oder ähnliches. Wenn man also davon ausgeht, das solche Situationen u.U. tödlich ausgehen obwohl man alles dafür tut um sie zu vermeiden, dann ist das System grundsätzlich verkehrt. D.h. das es jeden Tag jeden von uns erwischen kann, ohne dass man etwas dagegen tun kann.

Als LKW-Fahrer heist das aber auch, das man bei bei jedem Rechtsabbiegevorgang das Risiko hat einen Menschen zu töten. Nein, das kann ich nicht glauben.

Ich denke eher, es handelt es sich um eine Schutzbehauptung um mit dieser Situation überhaupt irgendwie fertig zu werden?

Mit dieser Überzeugung rate ich aber dringend von einem Treffen mit den Angehörigen des Opfers ab.

05.02.2017

»Ich denke eher, es handelt es sich um eine Schutzbehauptung um mit dieser Situation überhaupt irgendwie fertig zu werden?«

Natürlich. Das ist auf derselben Schiene wie »übersehene« Radfahrer bei PKW-Unfällen, selbst wenn weit und breit keine Sichthindernisse vorhanden sind. Man will sich einfach nicht eingestehen, dass man mit einem gefährlichen Gegenstand ständig nicht sachgemäß umgeht. Wenn man den Zahlen der UDV glauben schenken darf, sehen 32%, wenn sie abbiegen nicht mal hin, ob die Bahn frei ist und weitere 28% fahren trotz erkennbar belegtem Radweg trotzdem weiter (also alles in allem 60%). Der wird schon halten... Was er dann auch macht. Das ist u. A. der Grund, warum ich auf das alte »hätte er halt selbst angehalten«-Argument allergisch reagiere: Wenn das nicht eh alle täten, würde es noch weit mehr Tote geben. Nur ein mal nicht darauf gefasst und dann knallts. Und mit einer ähnlichen Wurschtigkeit gegenüber dem Problem wird eben auch LKW gefahren. LKW-Fahrer sind auch keine besseren Menschen, sondern auch »nur« Menschen in einem KFZ, die schnell von A nach B wollen. So wie alle anderen auch.

Eigentlich™ hätte er sich, bei Kenntnis der Situation (er fährt ja nicht erst seit gestern LKW und »toter Winkel« war sicherlich auch Teil der Fahrerausbildung) langsam in die Kurve rein tasten müssen. Aber genau das ist das Problem: Wenn man StVO-konform fahren würde, würde das teils erhebliche Entschleunigung bedeuten. Und darauf reagieren die meisten Fahrzeugführer (ja, auch Radfahrer) nicht unbedingt erfreut. Man fährt ein mal schneller umme Ecke, zwei mal, drei mal, und irgendwann hat sich das Verhalten so eingeschliffen, dass es einfach alltägliches Handeln ist. Man gewöhnt sich an bequemes und angenehmes sehr leicht.

Das ist wie mit diesen Menschen, die grundsätzlich keinen Pfifferling auf Tempolimits geben, weil sie sich nie angewöhnt haben, darauf zu achten. Das wäre nämlich 1. unbequem und 2. nicht immer so schnell, wie man es selbst gerade gerne hätte. Wenn man dann aber durch so ein Verhalten wen tot fährt, wars erstens »unvermeidbar« und/oder zweitens das Opfer (mit) schuld. Blindlings flott abbiegen ist aber weder erlaubt noch unvermeidbar. Aber diese ekligen Wahrheiten will ein Großteil der Bevölkerung als selbst so handelnde eben einfach nicht hören. Weil einem dann ganz deutlich unter die Nase gerieben würde, wie sehr die eigenen Verhaltensweisen zum Himmel stinken.

04.02.2017

»Und er wünscht sich ein Nachdenken darüber, ob die Ampelschaltungen an Kreuzungen nicht geändert werden sollten – so dass Radfahrer und abbiegende Fahrzeuge nicht gleichzeitig Grün haben.«

Minimum. Wenn man nicht gleich ganz die ständige rechts-vom-Rechtsabbieger-Führung sein lässt. Wer nicht rechts vom Rechtsabbieger fährt (macht legal oder gar vorgeschrieben keiner, außer Radfahrern), wird auch nicht vom rechtsabbiegenden LKW-Fahrer »übersehen«. Bei KFZ untereinander hat man das recht schnell begriffen. Bei Radfahrern schreibt man den Quark sogar sehr gerne vor. Sicher sieht anders aus.

»Er meint auch, dass man Kopfhörer, wie sie die Radlerin getragen habe, während der Fahrt verbieten müsste.«

Und da ist es wieder, das beliebte (aber etwas versteckte) »Aber irgendwie war sie dann doch selbst schuld.«-Argument, das man vom Rechtsabbieger totgefahrenen Radfahrern so gerne hinterher wirft.

Die Aussage oben läse sich in diesem Kontext dann ungefähr so: »LKW-Fahrer zieht ohne sicherzustellen, dass die Spur frei ist, nach rechts. Er sagte, hätte den bereits rechts fahrenden PKW übersehen. Er war im toten Winkel. Laut dem Fahrer solle man Fahren mit geschlossenen Seitenscheiben oder mit Autoradio verbieten.« (In a nut shell.) Klingt schon ziemlich daneben, nicht? Jetzt ersetzen wir mal PKW mit Radfahrer und die Seitenscheiben und das Autoradio mit Kopfhörern. Ist exakt das gleiche. Der eine fährt mit einem gefährlichen Gegenstand durch die Gegend und passt nicht auf, der andere soll jetzt unzureichende Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt. Klar, das Opfer kann schlecht widersprechen, das ist ja schließlich tot.

Aber mal fürs Argument die Preisfrage(n): Wie scheiße laut muss man denn diese Kopfhörer haben, um einen brüllenden LKW zu überhören? Wenn hier vorm Haus der LKW anfährt, brummen Tisch und Fensterscheibe mit... und der ist mindestens 30 Meter weg, nicht direkt daneben, wie bei dem Unfall. Mal ganz abgesehen davon, dass es in DE ein Sichtfahrgebot gibt, kein Hörfahrgebot. Wäre auch ziemlich mies, wenn jetzt auf ein mal alle tauben Mitmenschen praktisch von der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrzeugführer ausgeschlossen wären. Und oben drauf: Wenn man denselben Maßstab für Autofahrer anlegen würde, dürften die Seitenscheiben nicht völlig geschlossen sein und das Autoradio müsste auch aus sein. Macht auch keiner. Warum wieder diese gekünstelte Unterscheidung? Ach ja, weil irgenwie muss sie ja schließlich selbst mit Schuld haben. Das beruhigt das Gewissen wieder ein wenig.

04.02.2017

Mal ganz abgesehen davon, dass es in DE ein Sichtfahrgebot gibt, kein Hörfahrgebot.

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Warum haben Sie es nötig auf so ein dummes Wortspiel zurückzugreifen?

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Das Hören ist eine sehr wichtige Information um sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

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http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Wer-im-Auto-zu-laut-Musik-hoert-muss-bezahlen-id33655502.html

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Andere Länder sind sogar beim Bewusstsein dafür weiter:

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http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/elektro-autos-muessen-in-amerika-kuenftig-warntoene-abgeben-14528228.html

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04.02.2017

Und wer sich auf seine Ohren verlässt, landet noch schneller unterm Auto, als alles andere. Das ist kein einfaches Wortspiel, das ist die rechtliche Realität. Hinsehen statt hin hören. "Aber Herr Richter, ich habe den Typen mit seinem S-Pedelec einfach nicht gehört." Ja super. Hinsehen ist die Devise. Und wenn man in DE nicht mal mehr einfach nur auf seiner eigenen Fahrspur geradeaus fahren kann, ohne ständig Angst haben zu müssen, dass man von links platt gemacht wird, läuft offenkundig was verkehrt.

04.02.2017

1. Gibt es den Paragraphen 23 StVO, der bezüglich des Tragens von Kopfhörern als Fahradfahrer schon etwas aussagt und

2. ist ein rollender Lkw, der 17 km/h fährt, nicht so laut, dass 30 Meter entfernt noch ein Tisch zum Brummen anfängt.

Also bei aller Betroffenheit, etwas sachlicher kann man seine Meinung schon äußern.

04.02.2017

OK, denn zitieren wir mal:

Abs. 1: "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. [...]"

Richtet sich also definitiv an alle Fahrzeugführer, nicht nur Radfahrer. Wichtiger Punkt. Und ja, dazu zählen genauso Autoradios oder schalldämmende Fahrgastzellen. Wer was anderes behauptet, soll doch mal beim nächsten Mal, wenn der Krankenwagen zum Überholen ansetzt, die Seitenscheibe runter drehen und noch mal behaupten, dass das keinen Unterschied mache.

Radfahrer wissen das übrigens auch: Klingeln zwecklos, hört der Auto-Insasse eh nicht. Warum also die Unterscheidung, mit was das Gehör beeinträchtig wird. Das ist einfach: Randgruppen irgendwelchen sozialen Druck auferlegen ist einfach. Selbst davon betroffen sein will man nicht.

Und zum Thema 17 km/h LKW: Sie wollen mir jetzt ernsthaft erzählen, dass sich ein LKW im niedrigen Gang (so wie beim Abbiegen üblich) quasi anschleichen kann? Schon mal bewusst zugehört? Die Frage steht immer noch: Wie laut muss so ein Kopfhörer dröhnen, dass er es schafft, einen LKW in 3 m Abstand so zu übertönen, dass man ihn nicht mal bemerkt. Schon beim PKW wird es echt schwer so laut Mukke zu hören, dass man vom Verkehr nichts mehr hört, ohne fast nen Gehörsturz zu kriegen, von dem Krach, der aus den Lautsprechern kommt. Und auch dann ist immer noch die Frage im Raum, warum das Sichtfahrgebot scheißegal sein soll, aber die Kopfhörer so irre wichtig.

Ich stelle die Frage mal anders: Glauben sie ernsthaft, dass die Dame überhaupt wusste, was ihr gleich blüht? Da kann der LKW noch so lärmen. Wer nicht geschnallt hat, dass Radwege Tod-sicher sind (so wie bei einem Großteil der Radfahrer), der denkt sich nichts, wenn der LKW auch noch einen leichten Schlenker nach links macht. Eine halbe Sekunde später ist man dann schwerverletzt und muss sich auch noch anhören "Hättest halt keine Kopfhöher auf gehabt!", obwohl die eigentliche Ursache unsachgemäßes Abbiegen mit einem mühelos zur Tötung befähigenden Fahrzeug ist. Was kommt denn als nächstes noch? Keine Warn-Weste an gehabt? Hätte der LKW-Fahrer im angeblichen toten Winkel sicher auch gut gesehen. Wenigstens hat sich dieses mal keiner entblödet, von Helmen zu faseln. Die helfen bei tonnenschweren LKWs bestimmt auch ganz toll. Irgendwas findet man schon, was man dem Opfer ankreiden kann, obwohl der Täter unsachgemäß gehandelt hat.

04.02.2017

Der Verursacher hat seine Strafe bezahlt und damit sollte man es auch belassen. Im Internet ihn als Mörder zu beschimpfen geht schon weit unter die Gürtellinie.

05.02.2017

Habe ich nicht getan. Fahrlässige Tötung, ja. Mord (weder im rechtlichen noch im moralischen Sinne) würde ich ihm nicht unterstellen wollen. Strohman bitte wieder einpacken.

04.02.2017

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es eine sinnvolle Vorschrift bzgl. des Hörvermögens im Straßenverkehr gibt. Dass zu laut aufgedrehte Autoradios genauso darunter fallen, wie Kopfhörer beim Fahrrad fahrenden Verkehrsteilnehmer ist unstrittig.

Da ich oft genug zu jeder Jahreszeit mit dem Rad einfach 10 km von Königsbrunn nach Augsburg geradelt bin, erlaube ich mir schon zu behaupten, dass das Fahrgeräusch eines langsam fahrenden Lkw im allgemeinen Straßenverkehrslärm soweit untergehen kann, dass es einem Radler mit Kopfhörer nicht mehr auffällt. Und so etwas kann man vermeiden, wenn man die blöden Dinger einfach weglässt.

05.02.2017

»Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es eine sinnvolle Vorschrift bzgl. des Hörvermögens im Straßenverkehr gibt. Dass zu laut aufgedrehte Autoradios genauso darunter fallen, wie Kopfhörer beim Fahrrad fahrenden Verkehrsteilnehmer ist unstrittig.«

Und ich stoße mich eben an der Aussage im Artikel, da diese Sorte Aussagen nie Autofahrern gegenüber nach einem Unfall gemacht werden. Ich für meinen Teil habe zumindest noch nie lesen oder hören müssen, dass dem Unfallopfer im beteiligten PKW des Unfalls zur Last gelegt würde, dass die Seitenscheibe zu gewesen wäre oder das Autoradio lief. Im Gegenteil, das wird einfach als Standard akzeptiert, während man am selben Umstand bei Radfahrern rum mäkelt, insbesondere auch noch dann, wenn der eigentliche Unfallverursacher grob fahrlässig das Sichtfahrgebot missachtet hat (was tatsächlich vorgeschrieben ist, Kopfhörer sind nicht per se verboten, das steht da nicht).

»im allgemeinen Straßenverkehrslärm soweit untergehen kann«

Dann sind die Kopfhörer auch gerade noch egal, denn der allgemeine Straßenlärm ist dann allgegenwärtig und kein Warnsignal irgend einer Art mehr, weil...

»dass es einem Radler mit Kopfhörer nicht mehr auffällt.«

...eben auch nicht mehr ohne.

»Und so etwas kann man vermeiden, wenn man die blöden Dinger einfach weglässt.«

Oder gleich auf Sicht fährt. Aber genau das ist das Problem auf Radwegen: Wenn man das mal begriffen hat, dass man an jeder Kreuzung, an jeder Einmündung und an jeder Ausfahrt potenziell zum Abschuss freigegeben ist (oder als KFZ-Fahrer: Höllisch beim Abbiegen aufpassen muss), hat man nur noch wenig Lust überhaupt in so einer Konstellation zu fahren, weil man sonst prinzipiell im Wortsinne, an jeder Ecke eigentlich stehenbleiben oder fast auf null runter bremsen müsste (für KFZ dann vor allem beim Abbiegen). Dann brauche ich nicht mehr fahren, dann kann ich auch gleich laufen. Der Witz ist nur, dass es in erster Linie mal Aufgabe des Gefährders wäre, seine Gefährdung anderer zu unterlassen oder zu minimieren. Z. B. eben nicht blind abzubiegen. Wer dann mit dem Rad selbst blind rum fährt, dem ist eh nicht zu helfen.

Kurz zusammen gefasst: Es würde völlig reichen, wenn die Leute allgemein immer hinsehen würden und sich auf keinen Fall auf ihre Ohren verlassen. Und dann eben Sichtfahrgebot und angepasste Geschwindigkeit einhalten. Das würde schon langen, um einen großen Teil der Unfälle zu vermeiden. Und meistens läuft das ja auch gut ab. Aber eben nicht, wenn man trotz Kenntnis eines toten Winkels mit Schwung abbiegt. Und mit Schwung kann hier auch heißen, mit 17 km/h. Radfahrern wird gerne vorgeworfen, dass 20 km/h im verkehrsberuhigten Bereich Raserei sei. (Kann ich mit leben.) Blind mit 17 km/h abbiegen kann dann aber auch nicht OK sein. Erst recht nicht mit einem LKW.