Im Zweifel für Esswein: Gericht spricht FCA-Profi frei
FCA-Profi Alexander Esswein ist erneut vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden. Das Landgericht Augsburg bestätigte am Mittwoch ein früheres Urteil des Amtsgerichtes.
Der FC Augsburg kann wieder siegen. Vorerst trifft dies allerdings nur auf den Fußballprofi Alexander Esswein zu. Der 24-Jährige wurde gestern vor dem Landgericht abermals vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Im Prozess war es um den Vorwurf gegangen, ob Esswein auf einer Party eines Autohauses einem jungen Sicherheitsmann durch einen Fausthieb die Nase gebrochen hatte. Obwohl von dem Opfer als Schläger identifiziert, nicht zuletzt anhand seiner markanten roten Schuhe, bestritt Esswein dies entschieden.
Die Richter fällten jetzt nach zwei Verhandlungstagen das gleiche Urteil wie schon im vorigen Dezember das Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft war gegen den Freispruch in Berufung gegangen. „Es ist durchaus möglich, dass der Angeklagte der Täter war. Aber wir haben Zweifel“, sagte Richter Stefan Nielsen, als er gestern die Entscheidung verkündete. Angesichts sich widersprechender Zeugenaussagen sei es „unheimlich schwer gewesen“ im Nachhinein das Tatgeschehen aufzuklären. Staatsanwalt Andreas Strasser hatte dagegen am Ende der Beweisaufnahme erneut keinen Zweifel, dass Esswein den Wachmann verletzt hat, wenn der Fausthieb auch jemand anderes hätte treffen sollen. Die Staatsanwaltschaft beantragte für Esswein, wie schon in der Vorinstanz, eine Geldstrafe von 60 000 Euro (120 Tagessätze zu 500 Euro).
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