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Augsburg
19.11.2016

FCA-Arena: Stadt rudert vor Gericht zurück

Auf dem Außengelände des Fußballstadions will der FCA gelegentlich Veranstaltungen abhalten. 

Die Bauverwaltung will dem FCA Open-Air-Veranstaltungen an der Arena ermöglichen und schießt dabei übers Ziel hinaus. Vor Gericht hebt sie einen Bescheid auf.

17 Mal im Jahr ist im FCA-Fußballstadion bei den Heimspielen volles Haus – zusätzlich vermietet der Fußballclub in der spielfreien Zeit ab und zu das Areal rund ums Stadion für Open-Air-Veranstaltungen. Zuletzt fand im Juni ein Holi-Festival, bei dem sich die vorwiegend jungen Besucher mit farbigem Pulver bewarfen, statt. Vor sechs Jahren schleuderten auch schon einmal Rennfahrer mit quietschenden Reifen kontrolliert über die Freiflächen.

Wegen derartiger Veranstaltungen und möglicher Open-Air-Konzerte sahen sich jetzt eine 800 Meter entfernt wohnende Anliegerin, die Stadt und der FCA vor dem Verwaltungsgericht. Das Ergebnis: Möglich sind solche Veranstaltungen auch weiterhin, doch grundsätzlich geklärt ist die Angelegenheit nicht. In der Verhandlung kam auch heraus: Die Stadt versuchte, dem Verein den Weg möglichst zu ebnen – die Art und Weise war rechtlich aber nicht in Ordnung. Noch in der Verhandlung erklärte die Stadt den Bescheid für nichtig.

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