Ein 54-jähriger Familienvater, der Hunderte Kinderpornos auf seiner Festplatte hatte, wurde nun verurteilt. Eine andere Festplatte war für den Gutachter aber nicht zu knacken.

Der Angeklagte ist sich mit Staatsanwältin und Richter einig, spricht von Ekel, den er empfinde. Doch ist das glaubhaft? Was kann es für einen Grund geben, dass ein verheirateter Familienvater, dessen erwachsene Tochter mit verheulten Augen neben ihrer Mutter den Prozess verfolgt, jahrelang Pornografie sammelt, die den Missbrauch von Kindern zeigt? Dies allein ist schon strafbar. Wer kinderpornografisches Material besitzt, dem drohen bis zu zwei Jahre Gefängnis. Aus denen leicht fünf Jahre werden können, wenn es an andere weitergegeben wird.
Als Kriminalbeamte an einem Septembertag um sechs Uhr morgens bei dem Augsburger klingeln, ausgestattet mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss, stoßen sie im Haus auf eine Vielzahl an Computern. Einer läuft gerade, ist im Internet. Das allein macht den Mann, der als Angestellter mit der Entwicklung von Software sein Geld verdient, noch nicht verdächtig. Doch die Kripo hat vom Landeskriminalamt einen Tipp bekommen.
Auf einer ausgebauten Festplatte entdecken die Fahnder 345 Dateien mit Fotos und Videofilmen. Zu sehen sind Männer, die kleine Mädchen und Buben missbrauchen, auch Säuglinge. In dem Haus steht ein spezieller Server. Über ihn lassen sich anonym Nachrichten ins Netz stellen, ohne dass sein Verfasser kenntlich wird. Ideal für Täter, die sich tarnen wollen.
13 Monate nach seiner Festnahme sitzt der Mann vor einem Schöffengericht auf der Anklagebank. Er habe sich lediglich Pornofilme ansehen wollen, sie wahllos auf seinen Computer runter geladen, verteidigt sich der Angeklagte. Ohne bewusst danach gesucht zu haben, sei auf einigen Filmen eben auch Sex mit Kindern zu sehen. Der schnauzbärtige 54-Jährige wirkt, als er das sagt, scheinbar gelassen. Nur ein leichtes Zittern seiner Hände verrät die innere Anspannung.
Für das Gericht klingt seine Aussage wenig glaubhaft. Zwar hat nach 2005, bestätigt ein Gutachten, sich niemand mehr diese Fotos und Videos ansehen können. Denn diese Festplatte ist beschädigt. Doch auf anderen hat Werner Poppitz, der Sachverständige, verräterische Spuren entdeckt. Demnach stand der dreifache Familienvater bis zu seiner Festnahme in Kontakt mit einschlägigen Tauschbörsen, gab verschlüsselte Suchbegriffe ein, „die nur Insider kennen“.
Nicht zu knacken war dagegen für den Gutachter eine mit 1400 Gigabyte riesige Festplatte. Was für Dateien auf ihr gespeichert sind, bleibt ein Geheimnis, das auch der Angeklagte nicht lüften mochte. Er weigerte sich, das Passwort preis zu geben.
Das Schöffengericht verurteilt den Angeklagten wegen Besitz und Verbreitens von Kinderpornografie zu zwei Jahren Haft. Staatsanwältin Andrea Eisenbarth hat sogar eine fast dreijährige Freiheitsstrafe beantragt. Obwohl der 54-Jährige nicht vorbestraft ist, verzichtet das Gericht darauf, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.
„So jemand muss ins Gefängnis“, betonte Richter Michael Nißl im Urteil. Wer sich Kinderpornografie runterlade, trage zum Elend dieser Kinder bei. Ein erfahrener Ermittler sprach im Prozess von „sehr heftigen Bildern“.
Verteidiger Nikolaus Fackler, der für seinen Mandanten eine Bewährungsstrafe gefordert hatte, wird gegen das Urteil Berufung einlegen.
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