Finderlohn für Diebesgut: Obdachloser vor Gericht
Ein Obdachloser sitzt auf der Anklagebank, weil er einem Mann den Rucksack stahl - und sich für die Rückgabe der Beute Geld geben ließ.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf Diebstahl und Betrug. An dem Nachmittag ist es die letzte Verhandlung von Amtsrichter Ralf Hirmer. Sie wird nicht lange dauern. Auf der Anklagebank sitzt ein kleiner, älterer Mann. Auffällig ist sein imposanter, weißer Bart. Ihr Mandant gebe alles zu, sagt seine Verteidigerin zu Beginn. „Ja“, antwortet einsilbig der Angeklagte auf die Frage des Richters, ob Geldnot sein Motiv gewesen sei.
Was leicht nachvollziehbar ist. Peter W.* ist arbeitslos, lebt nach eigenen Angaben seit 25 Jahren auf der Straße, schläft auf Parkbänken, unter Brücken, auch mal in Obdachlosenunterkünften. Der heute 53-Jährige hat Zimmermann gelernt. Als sein Betrieb pleiteging, sei es auch mit ihm bergab gegangen. Seinen Lebensunterhalt bestreitet Peter W. heute, wie er angibt, durch Betteln und durch Gartenarbeit. In den Sommermonaten meldet er sich auf Kleinanzeigen. Monatlich komme er dann auf 300 Euro.
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