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  3. Justiz: Fische dürfen weiter im Kosmetikstudio knabbern

Justiz
04.07.2012

Fische dürfen weiter im Kosmetikstudio knabbern

Kangalfische entfernen abgestorbene Haut (Symbolbild). Was für medizinische Zwecke zugelassen ist, ist im Kosmetikstudio nicht erlaubt.
Foto: dpa

Die Fische in einem Augsburger Kosmetikstudio dürfen weiterhin an den Füßen der Kundinnen knabbern. Ein kurioser Prozess in Augsburg endete mit einem Vergleich.

Sie werden einige Zentimeter groß, und wenn sie an menschlicher Haut vorbeischwimmen, dann knabbern sie die oberste Schicht an: Sogenannten Kangalfische, eine Unterart der Barbe aus der Türkei, werden seit einigen Jahren zur Behandlung von Hautkrankheiten eingesetzt, weil sie abgestorbene Haut schonend entfernen. Einem Kosmetikstudio in Augsburg hatte die Stadt die Haltung der Tiere verboten.

Das städtische Marktamt, das auch fürs Veterinärwesen zuständig ist, sah in der Haltung einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, so Amtsleiter Werner Kaufmann. Laut Gesetz darf keinem Tier ohne einen vernünftigen Grund Schmerz, Leid oder Schaden zugefügt werden. Die Haltung der Fische für medizinische Behandlungen – etwa bei Neurodermitis – ist hingegen zulässig. Gegen das Haltungsverbot durch die Stadt hat das Kosmetikstudio geklagt.

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