Fitness-Studio: Wer krank ist, kann kündigen
Wer krank ist, kann seinen Vertrag kündigen. Das zeigt der Fall eines Schwabmünchners, der unter Schmerzen trainierte.
Erst trainierte er unter Schmerzen im Fitness-Studio, dann folgte eine Klage über 1819,70 Euro. Weil ein 67-jähriger Mann aus Schwabmünchen seinen Vertrag in einem Fitnessstudio fristlos gekündigt hatte, haben die Betreiber vor dem Amtsgericht Schwabmünchen geklagt.
Rentner weigerte sich zu zahlen - und bekam Recht
Der Vorwurf: Die Kündigung sei unwirksam, der Vertrag gelte noch für weitere eineinhalb Jahre. Für diese restliche Laufzeit forderte der Anwalt der Fitnesskette 1819,70 Euro von dem Rentner. Doch der weigerte sich, zu zahlen – und bekam vor Gericht recht.
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