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Internet-Bewertungen
30.07.2014

Fliegengitter-Prozess: Heute soll das Urteil fallen

Rechtsanwalt Alexander Meyer und sein Mandant Thomas Allrutz am Mittwoch vor dem Landgericht Augsburg: Allrutz soll tausende Euro zahlen, nachdem er einen Online-Händler negativ bewertete.
Foto: Ruth Ploessel

Muss ein Kunde Schadensersatz zahlen, nachdem er einen Händler negativ bei Amazon bewertete? Diese Frage soll heute vor dem Augsburger Landgericht beanwortet werden.

In dem Fall, der seit Juni vor der 2. Zivilkammer des Augsburger Landgerichts verhandelt wird, geht es um Thomas Allrutz aus Großaitingen (Kreis Augsburg). Er hatte im Juni 2013 über Amazon bei einem Händler ein Fliegenschutzfenster im Wert von 22,51 Euro gekauft. Nach dem Zuschneiden passte der Fliegenschutz nicht - laut Allrutz, weil die Bauanleitung fehlerhaft war.

Negative Bewertung über Fliegengitter bei Amazon

Was dann passierte, ist zwischen dem Großaitinger und dem Händler umstritten. Allrutz sagt, er habe sich bei dem Händler telefonisch beschwert, aber keine Hilfe bekommen. "Der war im Gegenteil richtig unverschämt zu mir." Die Anwälte des Händlers bestreiten das: Man habe versucht, die Probleme des Kunden in Telefonaten und per Mail zu beheben. Doch Allrutz habe einfach nicht verstanden, wie das Insektenschutzgitter aufzubauen sei. Ihm fehlten schlichtweg die handwerklichen Fähigkeiten dazu.

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