Der Parkplatz-Sheriff von Augsburg bleibt in Haft. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht München. Denn bei Arthur Schifferer bestehe Fluchtgefahr.

Der Parkplatz-Sheriff von Augsburg bleibt weiter in Haft. DasOberlandesgericht München entschied, dass bei Arthur Schifferer weiterFluchtgefahr bestehe.
Arthur Schifferer muss sich derzeit vor dem Augsburger Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, etliche Falschparker in Augsburg genötigt und erpresst zu haben.
Schifferer, der seit Jahren bundesweit als Abmahner und sogenannter Parkplatz-Sheriff Schlagzeilen macht, weist diese Vorwürfe weit von sich. Die Anklage sei "absoluter Käse", schimpfte er jüngst vor Gericht.
Zugleich wehrte sich Schifferer dagegen, während des Prozesses gegen ihn in Untersuchungshaft sitzen zu müssen. Das allerdings vergeblich: Der 3. Strafsenates des Oberlandesgerichts München verwarf jetzt die Haftbeschwerde des Augsburgers.
Die Münchner Richter bekräftigten in ihrem Beschluss noch einmal, dass Schifferer der gewerbsmäßige Erpressung, der Anstiftung dazu, sowie der Nötigung dringend verdächtig sei.
Erschwerend hinzu komme, dass es dem Parkplatz-Sheriff schon einmal ein Jahr lang gelungen sei, sich einer Verhaftung zu entziehen. Damals habe ihn der Gerichtsvollzieher zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung fassen wollen - vergeblich. Fluchtverhalten sei Schifferer "nicht wesensfremd,
wenn er mit Schwierigkeiten seitens der Justiz rechne", so der Strafsenat.
Schifferer bleibt damit vorerst hinter Gittern. Der Prozess gegen ihn wird fortgesetzt.
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