Frau steckt Haus in Brand, um zu sterben
Eine 27-Jährige war psychisch am Ende, legte Feuer und wurde gerettet. Jetzt musste sie sich in Augsburg vor Gericht verantworten. Das Urteil soll ihr Hoffnung machen.
Claudia M. (Name geändert) hat nun 27 Jahre ihres Lebens gelebt. Ein Leben voller enttäuschter Hoffnungen, voller Einsamkeit, voller Traurigkeit, Ängsten und Depressionen. Ein Leben, bei dem so ziemlich alles schief gelaufen ist. Ein Leben, das vor fünf Monaten, am Abend des 16. August, einem dramatischen Tiefpunkt entgegen steuert: Claudia M. betrinkt sich, beschließt, ihrem Leben ein Ende zu setzten, verschüttet Spiritus und steckt ihre Dachgeschoss-Wohnung in der Schißlerstraße in Oberhausen in Brand. Wenigstens in diesem schlimmen Minuten hat sie Glück im Unglück: Der Hausbesitzer rettet sie ins Freie. Niemand kommt zu Schaden. Nun musste sich Claudia M. wegen schwerer Brandstiftung vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Stefan Lenzenhuber verantworten. Es endete mit einem Urteil, dass der jungen Frau eine neue Lebensperspektive eröffnet.
Claudia M. lernt Vater erst spät kennen
Claudia M. wird von ihrer Mutter allein groß gezogen. Ihren Vater – bis heute die einzige echte Bezugsperson – lernt sie erst mit 13 Jahren kennen. Als Kind schwänzt sie die Schule, reißt mehrmals von zu Hause aus, hat große Probleme mit ihrer Mutter. Sie kommt in eine Wohngemeinschaft, gerät früh in Kontakt mit allerlei Drogen, hat Freitodgedanken, fügt sich selbst durch Ritzen Schmerzen zu, muss mehrmals in die Psychiatrie. Sie schlägt schließlich Wurzeln in Heidelberg, hat dort einen guten Job als Bedienung, aber nie eine feste Beziehung. Weil sie näher an ihrem in München lebenden Vater sein will, zieht sie schließlich im vergangenen Jahr nach Augsburg, lebt mit einem jungen Mann in einer Zweier-WG in der Schißlerstraße. Dort türmen sich die Probleme erneut.
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Die Diskussion ist geschlossen.
In einem anderen Thread war vom Verlust des Vertrauens in den Rechtsstaat die Rede. Stichwort: Köln. Ein abschliessendrs Urteil ist erst fällbar wenn die "Köln-Affäre" vollständig aufgeklärt ist. Mein Vertrauen kommt eher bei Urteilen wie diesen stark ins Wanken.
@Renata Homer
Sollte Ihr Beitrag eine Antwort auf mein Unverständnis für das unterschiedliche Strafmaß sein, so verstehe ich leider den Zusammenhang nicht.
Macht der Umstand, dass jemand mit einer Brandstiftung seinem Leben ein Ende setzen wollte es für die Mitbewohner eines Hauses weniger gefährlich? Darum geht es doch in erster Linie - um die Gefährdung der Mitmenschen. Deshalb ist ja Brandstiftung so ein hoch bewehrtes Delikt.
Den Schaden, den die Brandstifterin angerichtet hat, kann sie nie wieder gutmachen. Darauf bleibt die Allgemeinheit bzw. die Mitglieder der Brandversicherung auf jeden Fall sitzen.
Breno hätte als erfolgreicher Fußballspieler mit seinen Einnahmen Schadenersatz und Wiedergutmachung leisten können - nicht aber als Gefängnisinsasse und in seinen künftigen Möglichkeiten beschränkt. Das Bestraftung war also kontraproduktiv.
Das Problem besteht darin, dass ab einem gewissen Strafmaß keine Bewährung mehr möglich ist (zwei Jahre). DIES führt zu der Ungleichheit und damit auch zu einer Art Ungerechtigkeit - nicht so sehr ob einer zwei Jahre oder vier bekommt. Wenn lediglich die Bewährungsauflage 2 Jahre länger bestünde, würde ich hier kein Wort angemerkt haben.
Die erwachsene Kinder haben es nicht leicht, wenn ein Elternteil fällt; ich bin alleinerziehendeMutter m.erw.Sohn und vor kurzem ist mein 2.Ehemann gestorben... wo ist bloss die Gerechtigkeit.
Wiekann man als Laie Vergleiche stellen. Das bringtdoch gar Nichts. Das Umfeld und die Schwere der Tat ist wichtig, wenn man es schon eskalieren läßt. Der Wortschatz meines schon 35 j.Sohnes ist auch agressiv aber ich versuche eimmer wieder zu dämmen.
Ich stöße mein eigenes Kind doch nicht ab.
Ich gönne der Täterin ihre Bewährungstrafe durchaus, halte das Strafmaß aber im Hinblick auf die dreijährige Haftstrafe des ehemaligen Bayern-Spielers Breno für nicht nachvollziehbar.
Diesem hatte das Gericht zur Last gelegt, er hätte nicht wissen können, ob seine Familie, die abwesend war, inzwischen ins Haus zurückgekehrt sei. Klingt schon hypothetisch genug, aber Claudia M. steckte ja ein Mietshaus in Brand und wusste erst recht nicht, wieviele Menschen sich in diesem befanden, die sie gefährdete.
Auch Breno befand sich in einer psychischen Ausnahmesituation, war sturzbetrunken zur Tatzeit.
Musste er dafür büßen, dass sein Präsident so vollmundig in der Öffentlichkeit kund getan hat, dass man bei ihm Milde walten lassen müsse? Das kann es aber doch auch nicht sein.
Für gleiche Tatbestände sollten annährend gleich Strafmaße beigemessen werden.