Jung, häufig arm, kamen die Ungarinnen nachDeutschland. Hier schafften sie in Bordellen an, wurden von ihren Zuhältern geschlagen und bedroht, so die Anklage. Drei Männer und eine Frau stehen vor Gericht. Von Stefan Krog

Von Stefan Krog, Augsburg
Die Geschichten der jungen Frauen, die in der Anklageschrift aufgeführt werden, klingen ähnlich: Jung, häufig arm, kamen sie von Ungarn nach Deutschland. Hier schafften sie in Bordellen an, darunter im "Colosseum" in Augsburg. Sie wurden laut Anklage von ihren Zuhältern geschlagen und bedroht, wenn sie nicht genug verdienten. Ihren Dirnenlohn (bis zu 1200 Euro pro Tag) mussten sie fast komplett abgeben.
Die Frauen, die kein Deutsch sprachen, seien in "totaler Abhängigkeit" gehalten worden, so Staatsanwalt Lars Baumann. Und als eine von ihnen nach einer Abtreibung unter Blutungen litt, wurde sie von ihren Zuhältern angeblich aufgefordert, trotzdem zu arbeiten.
So steht es in der Anklage, die am Donnerstag vor dem Landgericht Augsburg verlesen wurde. Dort stehen drei Männer und eine Frau wegen des Verdachts auf schweren Menschenhandel und Zuhälterei vor Gericht. Wie berichtet wurden zwei Nebenfiguren bereits verurteilt.
Bei den jetzt Angeklagten soll es sich um den Kern des Menschenhändlerringes handeln: drei Ungarn, die mindestens sieben Frauen von Ungarn nach Deutschland geschafft haben sollen. Formal haben sie mit den Betreibern des "Colosseums" nichts zu tun. Ein Paar (43 und 40) soll die Mädchen zwischen 16 und 26 Jahren angeworben haben, ein 35-Jähriger die Vermittlung in Bordelle übernommen haben. Alle drei Ungarn lebten bis zur Festnahme im April 2007 in Augsburg.
Und nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft ist man auch an die Führung des "Colosseum" herangekommen. Mit auf der Anklagebank sitzt ein 41-Jähriger. Die Staatsanwaltschaft sieht in dem Mann, der im Anzug erschien, den faktischen Geschäftsführer, auch wenn er das bestreitet. Den eigentlichen "Rotlicht-Paten" vermutet die Polizei ohnehin in der Türkei, wo ihm schwer beizukommen ist.
Die Angeklagten äußerten sich nicht. Auch Zeugen wurden noch nicht vernommen. Die Verteidigung bezweifelte die Zuständigkeit der 10. Kammer (Vorsitz Klaus Schelzig), nachdem das Verfahren wegen Überlastung einer anderen Kammer dort gelandet war. Das Gericht verwarf den Antrag. Nun laufen Gespräche zwischen den Prozessparteien zu möglicher Strafhöhe und einer Aussage der Angeklagten. Damit bliebe den Prostituierten, die zum Teil in Angst vor Rache leben, ein Erscheinen im Zeugenstand erspart. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.
Momentan laufen bei der Staatsanwaltschaft zwei weitere Verfahren in Sachen "Colosseum" wegen Menschenhandels und Schwarzarbeit. Wie berichtet hatten die Anwälte des "Colosseums" nach der jüngsten Razzia Beschwerde beim Justizministerium eingelegt und eine Ablösung der Augsburger Staatsanwälte gefordert. Diesen Antrag hat die Generalstaatsanwaltschaft in München abgelehnt.
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