Freier wird nach Bordellbesuch abgewatscht
Weil ein 25-Jähriger für den Liebesdienst nicht zahlen konnte, gab es Ärger. Die Prostituierte wurde richtig sauer und rief ihren Freund.
Wenn man die Leistungen einer Prostituierten in Anspruch nimmt, muss man vorher bezahlen. Das ist ungeschriebenes Gesetz im Rotlichtmilieu. Wenn sich Prostituierte und Freier daran nicht halten, kann es zu äußerst unangenehmen Verwicklungen kommen, wie ein Prozess vor Strafrichterin Yvonne Möller zeigte.
Ein 25-Jähriger besuchte in einer Dezembernacht 2013 eine Frau, 19, in einem Bordell in der Riedingerstraße. Man kam, was unüblich ist, ohne Preisverhandlungen sofort zur Sache. Als der Freier nach angeblich einstündigem Aufenthalt zahlen sollte, folgte die böse Überraschung. Für beide Seiten. Die Frau forderte 150 Euro, im Geldbeutel des Mannes befand sich aber lediglich ein Zehn-Euro-Schein. „Ich war ganz erschrocken, dass sie gleich 150 Euro wollte“, erinnerte sich der Freier nun etwas blauäugig als Zeuge vor Gericht.
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