Der von der Stadt Augsburg verhängte Baustopp am historischen Fünffingerlesturm ist rechtswidrig. Die Stadt hätte die Arbeiten nicht einstellen lassen dürfen. Von Ute Krogull und Michael Hörmann Von Ute Krogull

von Ute Krogull und Michael Hörmann
Der von der Stadt Augsburg verhängte Baustopp am historischen Fünffingerlesturm ist rechtswidrig. Die Stadt hätte die Arbeiten nicht einstellen lassen dürfen.
So hat es die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts in einer Eilentscheidung gestern bekannt gegeben. Begründung: Es sei beim Bau nicht von den Bauvorlagen abgewichen worden. Dieser Urteilsspruch ist als Erfolg für die Alt-Augsburg-Gesellschaft zu sehen, die als Bauherrin auftritt.
Alt-Augsburg-Vorsitzende Anne Voit freute sich, als sie Montag durch unsere Zeitung von dem Entscheid erfuhr. "Wir haben ja von Anfang an gesagt, dass alles nach Baugenehmigung gelaufen ist. Trotzdem wären wir kompromissbereit gewesen", sagt sie. Allerdings möchte sie die Stellungnahme der Stadtverwaltung abwarten, bevor sie Zukunftspläne für den Turm schmiedet. Bedauerlich findet sie allerdings die Verzögerung: "Die Treppe könnte schon fertig sein."
Ende April war der Baustopp verhängt worden. Die Gesellschaft möchte eine Außentreppe errichten, um das Innere des Turmes besser für die Öffentlichkeit zu erschließen. Gegen das Vorhaben gab es massive Proteste. Ein Bürgerbegehren wurde angestrengt.
Die benötigten 10.000 Unterschriften wurden erreicht. Allerdings wurde das Begehren vom Stadtrat als juristisch nicht zulässig bewertet, da die Stadt mit der Alt-Augsburg-Gesellschaft rechtskräftige Verträge abgeschlossen hatte. Dies passierte zu Zeiten der Regenbogen-Stadtregierung unter OB Paul Wengert (SPD).
Der neue Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) wollte als Vermittler auftreten. Es sollte eine dreijährige Testphase geben. Doch seine Bemühungen scheiterten, denn die Alt-Augsburg-Gesellschaft stimmte zu - die Bürgerinitiative aber nicht. Die Fronten sind verhärtet.
Seit Monaten tut sich an der Baustelle in der Jakobervorstadt gar nichts mehr. Die Treppe steht als Provisorium, einen Durchbruch in den Turm gibt es noch nicht. Laut Verwaltungsgericht dürfte die Alt-Augsburg-Gesellschaft weiterbauen. Sie will das weitere Vorgehen jedoch von der Beurteilung durch die Bauverwaltung abhängig machen.
Auch juristisch könnte die Angelegenheit noch längst nicht ausgestanden sein. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ist eine Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München möglich. OB Gribl hatte zuletzt geäußert, dass der Fünffingerlesturm sich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung entwickeln könnte, die sich Jahre hinzieht.
Die Stadt hatte ihren Baustopp damit begründet, dass die Alt-Augsburg-Gesellschaft planabweichend den Gehweg teilweise überbauen wollte. Diese Auffassung teilt das Verwaltungsgericht nicht. Es sei kein Abweichen von den genehmigten Bauvorlagen erkennbar.
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