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Treppenstreit und kein Ende: Das Augsburger Verwaltungsgericht hat gestern seine Entscheidung bekannt gegeben, dass die Einstellung der Bauarbeiten für die Außentreppe am Fünffingerlesturm durch die Stadt rechtswidrig ist. "Wir freuen uns darüber, dass uns bestätigt wurde, dass wir im Recht sind", sagt Anne Voit, Vorsitzende der Alt-Augsburg-Gesellschaft, die gegen den Einstellungsbescheid geklagt hatte. Doch dass bald eine endgültige Entscheidung wegen der Außentreppe fällt, ist höchst unwahrscheinlich. Die Stadt prüft momentan ihre rechtlichen Möglichkeiten. Von Stefan Krog

So geht es jetzt weiter
"Wir wollen erst die Entscheidungsgründe prüfen", so Stadtsprecher Ulrich Müllegger. Neben dem Einlegen einer Berufung zum Verwaltungsgerichtshof in München wäre auch eine Rücknahme der Baugenehmigung oder - das wäre der härteste Fall - eine Aufhebung des Nutzungsvertrags für den Fünffinger-lesturm denkbar, so Müllegger. Voit wollte sich gestern dazu nicht äußern. Aber es kann als wahrscheinlich gelten, dass die Alt-Augsburg-Gesellschaft dann auch rechtliche Schritte einleiten würde.
2007 hatte die Stadt der Gesellschaft die Außentreppe genehmigt mit dem Ziel, den Turm stärker zu beleben. Kurz darauf formierte sich eine Bürgerinitiative dagegen. 2008 verhängte das Baureferat einen Baustopp, weil der Bau von den Plänen abweiche. Darum ging es nun auch vor Gericht. Allerdings stellte das Verwaltungsgericht, wie auch der Verwaltungsgerichtshof zuvor in einer Eilentscheidung (wir berichteten), fest, dass die Treppe den Plänen entspricht. Dass erst hinterher klar wurde, dass ein Teil der Treppe in den Gehweg ragt, sei nicht das Problem der Treppenbauer.
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