Für Todesdrohungen auf Facebook über zwei Jahre Jugendstrafe
Wegen öffentlicher Morddrohungen auf Facebook hat das Augsburger Amtsgericht am Donnerstag einen 19-Jährigen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Weil er seine 16-jährige Ex-Freundin und deren neuen Partner via Facebook mit dem Tod bedroht hat, muss ein 19-Jähriger nun wohl hinter Gitter. Der junge Mann hatte im April auf der Facebook-Seite seiner ehemaligen Freundin gepostet, dass er ihr und ihrem neuen Freund „die Zunge abschneiden, die Hände abhacken, die Augen ausstechen und die Kehle durchschneiden“ werde. Weil der junge Mann zu diesem Zeitpunkt unter offener Bewährung stand – er hatte mit Kumpanen versucht, einen Rollstuhlfahrer mit einer Schreckschusswaffe zu überfallen und mit Drogen gehandelt –, bildete das Jugendschöffengericht am Donnerstag eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Diese Strafe kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Ich hätte an dem Abend das Handy weglegen sollen“
Der Prozess machte deutlich, wie viel junge Menschen über Facebook und WhatsApp kommunizieren. Die 16-Jährige, die seit Jahren psychische Probleme hat und mit Attest nicht als Zeugin kommen konnte, hatte dem Angeklagten via Handy-Nachrichtendienst WhatsApp mitgeteilt, dass sie eine Auszeit von der Beziehung wolle. Monate später kamen dann die Todesdrohungen. „Ich hätte an dem Abend das Handy weglegen sollen“, so der 19-Jährige, der die Tat gestand. Auf der Facebook-Pinnwand der Frau entspann sich eine Diskussion, an der auch die Mutter des Mädchens und die Tante des neuen Freundes teilnahmen. „Ich habe nicht geglaubt, dass er das machen würde, aber er ist unberechenbar“, so der neue Freund der jungen Frau. Er ging zur Polizei.
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