Für den Afghanen Pouya geht die Ungewissheit weiter
Von der Abschiebung bedroht hat der Afghane Ahmad Shakib Pouya nun ein Flugticket für den 20. Januar. Warum immer noch auf die Härtefallkommission gehofft wird.
Ahmad Shakib Pouya ist am Sonntag, dem Tag nach den Oper-Aufführungen in München noch nicht ausgereist. Es hieß, dass er bis zu den Aufführungen von Zaide bleiben könnte. Nach Angaben des Vereins Verein "Zuflucht Kultur", hat sich der Afghane aus Augsburg ein Flugticket für den 20. Januar besorgt. Damit will er einer Abschiebung und der damit verbundenen Wiedereinreisesperre entgehen. Für den 33-Jährigen, der wie berichtet nach sechs Jahren abgeschoben werden soll, geht die nervenzerreißende Ungewissheit weiter.
„Es bedeutet zwar eine Verlängerung, aber nicht bis zur Tagung der Härtefallkommission am 27. Januar“, gibt der Augsburger Matthias Strobel vom Bündnis für Menschenwürde zu bedenken. Einige Politiker hatten sich dafür eingesetzt, dass der Fall Pouya in dem Gremium behandelt wird.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Bislang hieß es immer, dass nur Kriminelle nach Afghanistan abgeschoben werden, so Strobel.
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Ist doch völlig egal, was die Anrufung der Härtefallkommision angeht. Wollt ihr dem Mann einen Aufenthaltstitel für Deutschland verschaffen? Also dann arbeitet daran und lasst taktische Spielchen wie es auszusitzen und trotz Ablehnung auf das Ausbleiben der Abschiebung zu spekulieren.
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Erst als Pouya im Dezember verhaftet und abgeschoben werden sollte, habe er erst davon erfahren. „Er wurde zuvor nicht informiert.“ Man habe also keine Chance gehabt, im Vorfeld aktiv zu werden.
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Doch ihr hattet schon Gelegenheit nur wurde die Chance von Herrn Pouya auf dem Altar der Verfahrenstaktik geopfert.
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https://www.stmi.bayern.de/suk/asylmigration/aufenthaltsrecht/haertefallkommission/index.php
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Die Härtefallkommission ermöglicht es, ausnahmsweise eine Aufenthaltserlaubnis an Ausländer zu erteilen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind. Dazu müssen dringende persönliche oder humanitäre Gründe vorliegen, die den weiteren Aufenthalt in Deutschland rechtfertigen. So kann bei besonderen Einzelschicksalen und in humanitären Ausnahmefällen geholfen werden, für die das Aufenthaltsgesetz sonst keine angemessene Lösung bereithält. Voraussetzung sind in der Regel ein langjähriger Aufenthalt, gute Integration und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts.
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