Fusions-Begehren: Einigung in Sicht
Vor zwei Jahren lehnte der Stadtrat die Frage des Stadtwerke-Bürgerbegehrens als unrechtmäßig ab. Nun könnte es sein, dass sich das Gremium den Inhalt des Begehrens zu eigen macht.
Gut zwei Jahre, nachdem der Augsburger Stadtrat das erste Bürgerbegehren gegen die Energiefusion von Stadtwerken und Erdgas Schwaben aus rechtlichen Gründen zurückwies, könnte es nun sein, dass das Gremium die Rolle rückwärts macht. Möglicherweise wird der Stadtrat in seiner Juni-Sitzung das Bürgerbegehren nachträglich für zulässig erklären und sich den Inhalt gleichzeitig zu eigen machen und beschließen. Diese Möglichkeit stellte Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) den Initiatoren des Begehrens als eine von zwei Möglichkeiten bei einem Gespräch in Aussicht.
In der Praxis wäre das nur ein formeller Akt, weil die damals vom Regierungsbündnis gewollte Energiefusion durch ein zweites Bürgerbegehren mit rechtlich nicht beanstandeter Fragestellung gestoppt wurde. Allerdings würden der Stadtrat und Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) damit offen eingestehen, vor zwei Jahren mit ihrer rechtlichen Einschätzung danebengelegen zu haben. Bis auf sechs Stadträte waren damals alle Stadträte der Empfehlung der Verwaltung gefolgt, das Begehren abzulehnen.
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