Gegen den Staat, nicht aber gegen Sozialhilfe
Die „Reichsbürger“ lehnen den Staat ab. Ein 51-Jähriger, der der Gruppierung nahe stehen soll, steht jetzt vor Gericht. Hat er die Sozialkassen betrogen?
Hat ein 51-jähriger Mann, der der „Reichsbürger“-Bewegung nahe stehen soll, die den Staat und seine Institutionen ablehnt, die Sozialkassen um über 32000 Euro betrogen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Augsburger Amtsgericht. Weil noch Nachforschungsbedarf auftauchte, wurde das Verfahren unterbrochen.
Über 32 000 Euro an Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II habe der Mann in der Zeit zwischen März 2011 und Februar 2014 bezogen, so die Staatsanwaltschaft – zu Unrecht. Deswegen, weil er in dieser Zeit Einkommen gehabt habe, das er dem Jobcenter des Arbeitsamtes offenbart verschwiegen hat. Unter anderem soll der Angeklagte als Hypnotiseur gearbeitet, im Internet Trachtenmoden verkauft haben und Vertriebspartner für Magnetschmuck gewesen sein. Gegen einen Strafbefehl wegen Betrugs in Höhe von 6000 Euro hatte der Mann Einspruch eingelegt, weswegen es jetzt zur Hauptverhandlung vor Richterin Susanne Hillebrand kam.
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