Gericht entscheidet über Fortgang der Zivilklage im Fall Herrmann
Der Bruder der ermordeten Ursula Herrmann fordert vom Kidnapper Schmerzensgeld - er habe seit dem Prozess einen Tinnitus. Doch das Gericht hat Zweifel.
Im Schmerzensgeldprozess um den Tod der kleinen Ursula Herrmann vor mehr als 35 Jahren will das Landgericht Augsburg am Donnerstag bekanntgeben, wie das Verfahren fortgesetzt wird. Michael Herrmann verlangt in dem Verfahren von dem Kidnapper 20 000 Euro Schmerzensgeld, weil er seit dem Prozess gegen den Täter einen Tinnitus habe.
Vor sieben Jahren war der Kidnapper wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
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