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Augsburg
04.07.2018

Gericht gibt Mieterin recht: Schlechte Presse ist kein Kündigungsgrund

Ein Streit zwischen den Vermietern dieses Hauses und der letzten Mieterin beschäftigte zuletzt in Augsburg mehrfach die Gerichte.
Foto: Silvio Wyszengrad

Es herrscht ein Kleinkrieg um eine Wohnung in einem Haus in der Ulmer Straße, das der Eigentümer zum Hostel machen will. Die letzte Mieterin bekam erneut recht.

Die Berichterstattung war kritisch und für die Firma Bavaria Vermögens-Consulting und Verwaltungs GmbH vielleicht nicht besonders vorteilhaft. Aber war sie deshalb ein Kündigungsgrund für die einzige verbliebene Mieterin eines Hauses in der Ulmer Straße, das dem Münchener Unternehmen gehört?

Die Bavaria hatte der Mieterin Zsuszanna Palffy-Wood im Februar dieses Jahres gekündigt und, als die Frau über ihre Anwältin Julia Starke dagegen vorging, Räumungsklage beim Amtsgericht eingereicht. Die Mieterin habe die Berichterstattung verschiedener Fernsehformate „aktiv gefördert“ und die jeweiligen Redaktionen mit „gezielten Fehl-Informationen versorgt“, was die gegenseitigen Treuepflichten verletzte, so lautete verkürzt zusammengefasst der Kündigungsgrund. Die Firma sei als skrupellose Bauträgerin dargestellt worden, die Menschen wegen Geldgier aus Wohnungen verjage. Das Amtsgericht entschied nun: Für eine Kündigung reicht das alles nicht. Die Klage wurde abgewiesen.

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04.07.2018

"mindestens bis zum Frühjahr 2018 im Haus bleiben"
Das Frühjahr 2018 ist Vergangenheit.