Gericht verhängt Geldstrafen nach illegalem Autorennen
Im Oktober lieferten sich drei Männer ein Autorennen in Augsburg. Ihr Pech: Am Tag zuvor war ein neues Gesetz in Kraft getreten. Nun kam es zum Prozess.
Es ging eigentlich um nicht besonders viel, wenn man andere Gerichtsverhandlungen als Maßstab nimmt. Sondern um geringe Geldstrafen. Wer am Mittwoch im Strafjustizzentrum auftauchte, konnte angesichts des öffentlichen Interesses allerdings den Eindruck gewinnen, es handele sich um einen Mordprozess. Tatsächlich war der Fall nicht aufgrund der möglichen Strafhöhe ungewöhnlich, sondern aufgrund der anklagten Straftat. „Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen“ lautete sie. Ein illegales Autorennen also, das sich 2017 auf der B 17 abgespielt haben soll. Genauer: am 14. Oktober 2017.
Erst am Tag zuvor war der Paragraf dazu überhaupt erst in Kraft getreten. Bis dahin waren vergleichbare Fälle oft nur als Ordnungswidrigkeiten verfolgt worden. Seither werden Organisation und die Teilnahme an illegalen Rennen als Straftat eingestuft. Erstmals sind nun in Augsburg zwei Autofahrer auf Basis des Gesetzes verurteilt worden. Amtsrichterin Susanne Scheiwiller verurteilte einen 26-Jährigen und einen 24-Jährigen zu Geldstrafen von 1500 und 2000 Euro. Damit kamen beide Angeklagte günstiger weg als mit ursprünglichen Strafbefehlen, die Geldstrafen von 4500 und 6000 Euro vorgesehen hatte. .
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