Grünen-Gutachten: Frage zum Bürgerbegehren unzulässig
Die Partei muss nun über das weitere Vorgehen beraten. Vermutlich werden die Grünen nun versuchen, ein Ratsbegehren anzustoßen, damit die Bürger über die mögliche Stadtwerke-Fusion abstimmen können
Die Frage des Bürgerbegehrens gegen eine mögliche Fusion der Stadtwerke mit Erdgas Schwaben ist nach einem Gutachten, das die Grüne Stadtratsfraktion in Auftrag gegeben hat, rechtlich unzulässig. Die Grünen wollten so einen Anhaltspunkt dafür haben, ob sie das Bürgerbegehren offiziell unterstützen sollen oder nicht. Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) hatte bereits gesagt, dass er das Bürgerbegehren für nicht zulässig hält, weil in der dazugehörigen Frage neben der Energiesparte auch die Sparten Wasser und Verkehr angesprochen sind, die aber von Fusionsüberlegungen ausgenommen sind. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens pochen darauf, dass die Frage zulässig sei. Sie hätten sie im Vorfeld prüfen lassen.
Der Gutachter, ein Rechtswissenschaftler an der Uni Augsburg, kommt zum Ergebnis, dass die Frage gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, das Koppelungsverbot und das Irreführungsverbot verstößt. Dies geht in eine ähnliche Richtung wie Gribls Überlegungen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.