Gut vergleichen, richtig schützen
Versicherer gibt es unzählige, und alle haben andere Konditionen und Preise. Welche sind für Autofahrer aber sinnvoll? Und wie sollte man sich bei einem Unfall ihnen gegenüber verhalten?
„Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Pflicht, die Kaskoversicherung die Kür“, sagt Christian Ponzel vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Ohne eine Haftpflichtversicherung darf kein Auto zugelassen werden. „Die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt bei einem Unfall alle Schäden des Unfallgegners bis zur Höhe der vertraglich festgelegten Deckungssumme, die sich je nach Versicherer zwischen 50 und 100 Millionen Euro bewegt“, sagt Henning Busse von der Zeitschrift „Auto, Motor und Sport“.
Die Kaskoversicherungen sind freiwillig – egal, ob Teil- oder Vollkasko. Über sie werden Schäden am eigenen Fahrzeug bezahlt. Bei der Teilkaskoversicherung fallen darunter meist Brand, Explosion, Diebstahl, Elementarschäden wie Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Sturmschäden, Wildunfälle, Marderbiss, Glasbruch und Schmorbrandschäden. Selbst verursachte Schäden am eigenen Auto deckt hingegen nur eine Vollkaskoversicherung ab.
In jedem Fall sollte man – vor allem bei besonders günstigen Angeboten – prüfen, dass alle wichtigen Leistungen enthalten sind: grobe Fahrlässigkeit, Neuwertersatz für mindestens zwölf Monate, eine Mallorca-Police oder eine erweiterte Wildschadenklausel werden oft unter den Tisch fallen gelassen.
Wer sich mit der Haftpflicht- und einer Kaskoversicherung noch nicht ausreichend sicher fühlt, kann auch noch über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken.
Für die Versicherung ist nach einem Unfall die Dokumentation sehr wichtig. Auch bei Kleinschäden ist eine Unfallaufnahme durch die Polizei sinnvoll. Man sollte sich die Nummernschilder des Unfallgegners notieren, die Adressen austauschen, dessen Versicherer erfragen und auch die Daten von möglichen Zeugen aufschreiben. Fotos vom Unfallort seien ebenfalls ratsam. Anschließend muss unverzüglich die eigene Versicherung und bei einer Drittbeteiligung auch die Versicherung des Gegners informiert werden.
Leichter tut man sich, wenn man den Europäischen Unfallbericht als Vordruck im Handschuhfach mit sich führt. Viele Verkehrsclubs wie der ADAC oder der AvD bieten das Formular im Internet zum Herunterladen an. tmn
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