Der Mörder der zwölfjährigen Vanessa hätte nach Einschätzung des Gutachters Ralph-Michael Schulte nach der Tat in eine Psychiatrie gehört und nicht ins Gefängnis. "Wenn ein Mensch so eine Tat macht, ist er schon sehr gestört", sagte der Sachverständige am Dienstag vor dem Augsburger Landgericht. Und er meinte auch: "Die Persönlichkeitsstörung besteht weiter, sie hat sich möglicherweise abgeschwächt".
Der heute 30 Jahre alte Täter hatte sich geweigert, mit dem Gutachter zu sprechen. Dieser beruft sich daher auf Akten sowie auf Einsichten eines anderen Gutachters, der mit dem Täter sprechen konnte. Die Verteidigung hatte beantragt, Ralph-Michael Schulte noch einmal anzuhören.
Vanessas Mörder: Freiheit oder Sicherungsverwahrung
Die Jugendkammer des Landgerichts prüft derzeit, ob der heute 30 Jahre alte Mörder der zwölfjährigen Vanessa in Sicherungsverwahrung oder doch auf freien Fuß kommt. Seine zehnjährige Haftstrafe - die Jugendhöchststrafe - hat er bereits abgesessen.
Der damals 19-Jährige Mann hatte 2002 die zwölfjährige Vanessa in ihrem Kinderzimmer in Gersthofen erstochen - nach dem Vorbild eines Horrorfilms. Vanessa war dabei ein reines Zufallsopfer.
Ein Urteil soll im Oktober fallen. AZ, lb