Hartz-IV-Mieten werden angepasst
Nach Urteil des Sozialgerichts befragt die Stadt Bürger über Unterkunftskosten
Mieter, Vermieter und Baugenossenschaften in Augsburg bekamen Post von der Stadt. Sie werden um Auskunft zu Miet-, Heiz- und Nebenkosten sowie dem Zustand der Wohnung (etwa Wärmedämmung oder Ausstattung des Badezimmers) gebeten. Grund dafür ist ein Urteil des Bundessozialgerichts.
Dieses hatte Kommunen in ganz Deutschland die Aufgabe gestellt, die angemessenen Leistungen zu ermitteln, die einem Sozialhilfeempfänger, der zum Beispiel Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Grundsicherung im Alter bezieht, fürs Wohnen zustehen. Bislang wurden diese teilweise nach der Auswertung von Wohnungs-Annoncen mehr oder weniger über den Daumen gepeilt; das führte auch in Augsburg immer wieder zu Klagen. Außerdem sind sie angesichts rasant steigender Mieten, Betriebs- und Energiekosten schnell veraltet.
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