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  3. Augsburg: Hauskäufer leiden unter Familienstreit der Vorbesitzer

Augsburg
16.01.2018

Hauskäufer leiden unter Familienstreit der Vorbesitzer

Sie wollten ein schönes Heim für ihre Familie – doch die Rechnung geht seit Jahren nicht auf. Florian und Christina Bissinger leiden unter einem Familienstreit der Vorbesitzer.
Foto: Michael Hochgemuth

Eine Familie erwirbt in Bergheim ein Haus, doch sie kann es nicht richtig nutzen. Ein Mieter gibt das Erdgeschoss nicht frei, obwohl er dort offensichtlich gar nicht lebt.

Sie dachten damals, vor rund drei Jahren, sie hätten einen Glücksgriff gemacht. Florian Bissinger und seine Frau hatten gerade einen Sohn bekommen. Sie wollten im Stadtteil Bergheim bleiben. Dort, wo sie aufgewachsen sind. Als dort ein Haus nach dem Tod des Besitzers von den Erben verkauft wurde, griffen sie zu. Es sollte das neue Zuhause ihrer kleinen Familie werden. Weil ein Sohn des verstorbenen Mannes noch einen Mietvertrag für das Erdgeschoss hatte, zogen sie zunächst in die kleinere Wohnung im Dachgeschoss. Dort leben sie bis heute. Der Umzug ins Erdgeschoss liegt seit zwei Jahren auf Eis. Die Bissingers konnten den Mietvertrag mit dem Sohn des Vorbesitzers bisher nicht auflösen. Und das, obwohl er offensichtlich gar nicht in der 120-Quadratmeter-Wohnung lebt.

Seit zweieinhalb Jahren beschäftigt der Fall die Gerichte. Das Vertrauen der Bissingers in den Rechtsstaat hat seither schwer gelitten. Das Haus, um das es in dem Streit geht, liegt am Ortsrand von Bergheim, Ausgburgs ländlichstem Stadtteil. Der Garten grenzt direkt an Wiesen. Scheinbar eine Idylle. Bei genauerem Hinschauen wirkt die Erdgeschosswohnung des Hauses verlassen. Die meisten Vorhänge sind zugezogen, die Rollläden teils heruntergelassen. Von außen zu erkennen ist eine dicke Staubschicht, die sich auf Möbeln gebildet hat. In der Küche stapeln sich Kassettenhüllen auf der Arbeitsfläche. Eines der Zimmer, einst ein Kinderzimmer, sieht so aus, als es sei vor Jahren verlassen und nicht mehr genutzt worden. Schon im Jahr 2009 ist der Stromzähler für die Wohnung abgebaut worden, seither ist sie nicht mehr am Stromnetz.

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Die Diskussion ist geschlossen.

16.01.2018

Hallo,

aus dem Artikel geht doch hervor, dass die Käufer dachten, sie hätten einen Glücksgriff gemacht. Leute, Kauf bricht nicht Miete, das weiß doch nun mittlerweile schon jeder.

Also hat das Gericht in 2. Instanz entschieden, dass der Mietvertrag Bestand hat. Der Rest ist irgendwelches Drum Rum geplänkel, ob der Mieter das Objekt gerade mehr oder weniger nutzt usw.

Anscheinend geht die Miete lt. Mietvertrag ja beim Eigentümer ein, der Rest kann dem Eigentümer dann egal sein. Wenn der neue Eigentümer beim Kauf der Immobilie den gültigen Mietvertrag ignoriert hat, dann ist das sein Problem. Der Notar weist in solchen Fällen schon von amtswegen auf bestehende Mietverträge hin.

Da hilft nur sich mit dem Mieter einigen, d.h. eine entprechende Entschädigung zu zahlen. Wenn der neue Eigentümer sich auf den Rechtsweg begibt, seine Sache. Er darf sich dann aber nicht beschweren, dass das nicht ganz preisweirt ist.

Dass große Investoren durch ihre Kapitalmacht in der Lage sind, "Entmietungen" durchzuführen... das sollte kein Maßstab für den kleinen Mann sein.

16.01.2018

Leider macht der Artikel keinerlei Angaben über den Verkäufer des Hauses, der wohl der Erbe war. Auch nicht darüber, ob das Haus evtl. besonders günstig war, wegen der darauf liegenden Last des unbefristeten Mietverhältnisses.

Desweiteren wäre interessant, ob der Sohn einen Pflichtteilsanspruch hatte und diesen gegen den Erben durchsetzte, also aus dem Verkauf des Hauses einen Gewinn zog.

Eher gefühlsmäßig wäre ich der Meinung, dass diese ungewöhnliche Verfahrensabsprache nicht über den Tod des Vaters hinaus Gültigkeit haben kann.Sie war doch offensichtlich auf die persönlichen Verhältnisse Vater/Sohn zugeschnitten.

Desweiteren will nicht einleuchten, dass der Sohn dem Grundstückeigentümer verwehren können sollte, sein Grundstück zu pflegen. Allenfalls kann er doch als Mieter ein Benutzungsrecht des Gartens haben oder sollte in dem Vergleichsvertrag tatsächlich etwas anderes geregelt worden sein? Auch das kann meines Erachtens nicht auf den Rechtsnachfolger übertragen werden. Man muss schon im Auge behalten, welchen Regelungszweck dieser Zusatzvertrag hatte.

Alles in allem sehr undurchsichtig und Pech für die neuen Eigentümer.

16.01.2018

Diese Bericht fragt nicht nach dem Recht des Mieters.

Das Haus wurde gekauft mit einem unbefristeten Mietvertrag und einer Miete von 300.- Euro.

Warum kauft einer sowas ?

17.01.2018

Warum wohl? Bei vermeintlichen Schnäppchen greift der Durchschnittsdeutsche eben nun mal zu. Gehirn zu großen Teilen auageschaltet.

16.01.2018

so ist es nun mal in deutschland !! denn mitlerweile ist eine angeblich total überbelastete Justiz vast schon zur ersten macht im Staat geworden !! da gelten noch gesetze aus dem 19 jahr Hundert und keiner kann sie endern weil sich die Justiz wehrt !! da werden leute zu bundesrichtern ernannt die schon viele Jahre keinen Gerichtssaal mehr von innen gesehen haben , und so weiter bin ja mal gespannt was für Pöstchen die jetzt gescheiterten Politicker so alles noch bekommen ???