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  3. Prozess in Augsburg: Hitlergruß ist auch auf Facebook strafbar

Prozess in Augsburg
12.08.2014

Hitlergruß ist auch auf Facebook strafbar

Wegen Fotos auf Facebook hat ein Augsburger Ärger mit der Justiz bekommen. Symbolbild
Foto: Marc Tirl (dpa)

Ein Internetnutzer aus Augsburg hat auf Facebook unter anderem ein Urlaubsfoto gepostet, auf dem er den Hitlergruß macht. Was er als Scherz bezeichnete, sah die Justiz ganz anders.

Mobbing, beleidigende Kommentare, verbotene Fotos: In den sozialen Netzwerken im Internet wie Facebook machen sich viele Nutzer offenbar wenig Gedanken über das, was sie posten oder hochladen, vor allem, wenn es anonym geschieht. Doch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die Polizei liest auch dort mit. Ein Facebook-Nutzer mit einer offensichtlichen Liebe zu rechtsextremen Gedankengut bekam es mit Staatsschutz und Justiz zu tun.

Der 30-Jährige hatte auf seiner Seite mehrere Profilbilder eingestellt, die dem Landeskriminalamt in Berlin aufstießen. Ein Urlaubsfoto zeigte ihn mit der zum Hitlergruß erhobenen rechten Hand, auf einem anderen Bild war ein SS-Offizier als Comic-Figur mit schwarzer Gesichtsmaske und Uniformmütze mit Totenkopfabzeichen, Reichsadler und Hakenkreuz zu sehen. Bei einer Hausdurchsuchung des inzwischen aus dem Raum Berlin nach Augsburg umgezogenen Mannes hatte die Kripo in einer Computerdatei auch noch zahlreiche rechtsradikale Musiktitel gefunden.

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