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  3. Region Augsburg: IS-Unterstützer muss nicht ins Gefängnis

Region Augsburg
15.11.2017

IS-Unterstützer muss nicht ins Gefängnis

Ein Schüler hat für Terroristen auf Facebook Profile angelegt. Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb Haft. Warum ihm die Richter noch eine Chance geben.
Foto: Alexander Kaya (Symbol)

Ein Schüler hat für Terroristen auf Facebook Profile angelegt. Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb Haft. Warum ihm die Richter noch eine Chance geben.

Er trägt ein weißes Hemd und Jeans. Sein Gesicht verbirgt Berat N.*, 22, hinter einer Aktenmappe. So lange, bis der Kameramann eines Fernsehsenders den Gerichtssaal verlassen hat. Seine Wangen sind rot gefleckt. Berat N. ist nervös. Er wartet auf das Urteil. Es geht für ihn an diesem Mittwochvormittag um viel. Weil er ein Anhänger der Terrororganisation IS war, will ihn die Staatsanwaltschaft für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis schicken. Um kurz nach 10 Uhr fällt die Anspannung von ihm ab. Er lächelt zum ersten Mal an diesem Tag. Er bleibt in Freiheit.

Die Richter des 8. Strafsenats am Oberlandesgericht München geben dem jungen Mann aus der Gemeinde Kissing noch eine Chance. Sie verurteilen ihn zu einer Haftstrafe von einem Jahr – auf Bewährung. Zudem muss Berat N. regelmäßig ein Beratungsgespräch mit Islamismus-Fachleuten führen und 60 Stunden soziale Arbeit leisten. Der türkischstämmige Angeklagte hatte über das Internet Kontakt mit deutschen Islamisten aufgenommen, die in Syrien und im Irak für den sogenannten Islamischen Staat – kurz IS – kämpften. Der Schüler half mehreren IS-Kämpfern dabei, neue Nutzerprofile im sozialen Netzwerk Facebook anzulegen. Das Netzwerk sperrte offenbar mehrfach die Profile der Terroristen, weil sie dort für den IS warben. Das Gericht bewertet das als „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“.

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