Ist der pädophile Kinderarzt Harry S. schon in sieben Jahren wieder frei?
Das Urteil gegen Harry S. war hoch: Dreizehneinhalb Jahre Haft, Sicherungsverwahrung, Berufsverbot. Aber wie lange wird er hinter Gittern sitzen? Da gibt es überraschende Szenarien.
Vor einer Woche ist das Urteil gegen den pädophilen Augsburger Kinderarzt Harry S. gefallen. Es lag nahe an der absoluten Höchststrafe, die rechtlich möglich ist: dreizehneinhalb Jahre Haft, Sicherungsverwahrung und ein lebenslanges Berufsverbot für den 41-Jährigen. Doch was bedeutet das? Wird Harry S. 20, 30 Jahre oder mehr eingesperrt? Oder kann es sein, dass der Mann, der 21 Buben sexuell missbraucht hat, nach einigen Jahren Gefängnis frei kommt?
Auf dem Papier bedeutet das Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Augsburg, dass Harry S. zunächst dreizehneinhalb Jahre im Gefängnis sitzen muss. Danach käme er nicht automatisch frei, sondern würde zum Schutz der Allgemeinheit in Sicherungsverwahrung gesperrt. Die läuft auf unbestimmte Zeit, wird aber alle zwei Jahre überprüft. Erst wenn Gutachter Harry S. bescheinigen, dass er ungefährlich ist, wird er entlassen. Das Berufsverbot gilt, Stand heute, lebenslang. So weit die Theorie.
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