Ist ein Süchtigen-Treff wirklich der richtige Weg?
Die Stadt will die Lage am Helmut-Haller-Platz entschärfen, bringt durch die Süchtigen-Anlaufstelle im Wohngebiet aber die Bürger auf die Barrikaden. Gibt es denn Alternativen?
Die Anwohner der Dinglerstraße in Oberhausen sind wütend. Ordnungsreferent Dirk Wurm hat ein Haus in ihrer Straße ausgewählt, um dort einen Treff für Alkohol- und Drogenabhängige einzurichten. Dies allein bringt schon viele auf die Barrikaden. Was sie dem Referenten aber noch mehr verübeln ist, dass er ein solches Geheimnis um den Standort machte. Wäre der Ältestenrat nicht eingeschritten, der Referent hätte zuerst den Mietvertrag unterschrieben, um die Anwohner dann vor vollendete Tatsachen zu stellen. Ein ungeschicktes Vorgehen!
Einsame politische Entscheidungen kommen beim Bürger nicht an. Sie vermitteln ein Gefühl der Ohnmacht und erwecken den Eindruck, zwar wählen zu dürfen, danach aber keinerlei Einfluss mehr auf Entwicklungen zu haben. Gerade auf kommunaler Ebene, wo die Menschen unmittelbar von politischen Beschlüssen betroffen sind, schürt dies den Unmut gegen die Regierenden. Das Ergebnis sind Proteste und Bürgerbegehren.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Doch es geht ja nicht darum, Trinker und Junkies aus dem Stadtbild zu entfernen.
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Wirklich?
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http://www.sueddeutsche.de/bayern/suchtbekaempfung-betreutes-trinken-1.3275695
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Mit Trinkerstuben sollen Alkoholsüchtige von zentralen Plätzen der Stadt Augsburg verschwinden, wenn es nach der SPD geht.
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Ja, jetzt ist mal Ehrlichkeit gefragt !
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Was sind überhaupt die Erfolge solcher Einrichtungen?
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Eine Antwort der Bundesregierung von 2016
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http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/086/1808601.pdf
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Gemäß der 2012 verabschiedeten Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik 2012 zählen Maßnahmen zur Schadensreduzierung zu den bewährten Grundlagen der deutschen Suchtpolitik. Mangels ausreichender Untersuchungen zu den Effekten von „Trinkerräumen“ in Deutschland muss es nach Ansicht der Bundesregierung derzeit offen bleiben, ob solche Maßnahmen zur Reduzierung von alkoholbedingten Schäden beitragen können. Die Entscheidung über die Einrichtung von sog. „Trinkerräumen“ fällt in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Die Bundesregierung sieht dazu derzeit keine Unterstützungsnotwendigkeit.
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