Jugendliche tappen oft in die Facebook-Falle
Immer häufiger müssen sich Gerichte und Polizei mit den Auswüchsen im sozialen Netzwerk beschäftigen. Doch die Ermittler kommen oft bei den Anbietern nicht weiter.
Facebook bedeutet nicht nur Daumen nach oben: „Gefällt mir.“ Facebook kann in vielen Fällen auch Menschen beleidigen und verletzen, sogar gefährden. Immer öfter müssen sich Polizei und Gericht mit dem sozialen Netzwerk und seinen Auswüchsen beschäftigen. Zum Beispiel vergangene Woche im Amtsgericht Augsburg.
Da musste sich ein Mann verantworten, weil er seine ehemalige Lebensgefährtin, die schwerbehindert ist, auf Facebook beleidigt hatte. Er hatte in den guten Zeiten ihrer Beziehung das Profil für sie angelegt. Als es mit der Liebe vorbei war, loggte er sich unerlaubt in ihren Facebookaccount ein, stellte ihren Status auf „krank“ und versah ihr Profilfoto mit einem Bild von Adolf Hitler.
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