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  3. Augsburg: Jura-Referendarin klagt gegen Kopftuchverbot

Augsburg
30.06.2016

Jura-Referendarin klagt gegen Kopftuchverbot

In Augsburg klagt eine Jura-Studentin dagegen, dass sie im Rahmen ihres Referendariats bei Auftritten vor Gericht kein Kopftuch tragen durfte.
Foto: Wolfram Steinberg/dpa (Symbolbild)

Eine Jura-Referendarin darf kein Kopftuch im Gericht tragen. Das will die junge Frau nicht hinnehmen und klagt vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg.

Eine muslimische Jura-Referendarin will das Kopftuchverbot für Rechtsreferendare in Bayern kippen. Das Verwaltungsgericht Augsburg verhandelt an diesem Donnerstag die Klage der Jura-Referendarin gegen die Auflagen, die das Münchner Oberlandesgericht (OLG) ihr bei dem sogenannten Vorbereitungsdienst gemacht hat (Aktenzeichen: Au 2 K 15.457). Demnach habe die Frau bei den Zivil- und Strafrechtsstationen während ihres Referendariats "bei Auftritten mit Außenwirkung" kein Kopftuch tragen dürfen, sagte Gerichtssprecher Stefan Eiblmaier am Dienstag. Einen solchen Fall habe es bei dem schwäbischen Verwaltungsgericht noch nicht gegeben.

Wie die "Süddeutsche Zeitung" (Dienstag) berichtet, lehne die 25-Jährige ab das Abnehmen des Kopftuches ab, da sie sonst ihre Religion verleugne. "Und ich finde es respektlos, wenn man das von mir verlangt - vor allem, wenn es rechtswidrig ist", zitiert die Zeitung die Klägerin. Das OLG stützt sich auf eine Vorgabe des bayerischen Justizministeriums aus 2008. 

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

30.06.2016

Meine Frage wäre ja: Dürfen Christen dann auch ihre tollen Kreuzchen nicht mehr am Hals tragen? Oder versucht man sich dann bei denen mit modischen Gepflogenheiten oder so was rauszureden? Und um es mal klarzustellen: Es gab eine Zeit, da waren Kopftücher auch hierzulande gar nicht so selten, wie man sie heute gerne hätte. Ist zu war ein paar Jahrzehnte here (OK, einige...), aber so wirklich daran gestört hat man sich damals auch nicht.

30.06.2016

Richtig. Man sieht noch öfters Frauen mit Kopftücher, auch wenn sie meisten schon ei wenig älter sind. Spielt aber keie Rolle.

30.06.2016

In Europa hat man aber dewegen Frauen ohne Kopftuch nie als Schlampe o.ä. bezeichnet.

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Das eine ist freie Kleiderwahl, das andere ist Repression incl. tlw. Herabwürdigung von Menschen die es nicht so sehen.

30.06.2016

Es stört wohl die wenigsten, wenn jemand ein Kopftuch auf hat. Früher hatte fast alle Landfrauen Kopftücher auf, aber nicht wegen ihrer Religion sonder zum Schutz, gegen den Schutz bei der Arbeit, aber im haus oder bei einer Behörde (auch bei Gericht, wäre es keine Frau eingefallen mit Kopftuch auf zutreten. Aber unsere gliebten Gäste fordern ihr vermeintliches Recht gerichtlich ein.

Wolfgang B. Ich finde es als Unverschämtheit von ihnen, die älteren Landfrauen mit den Muslimen zu vergleichen und auf eine Stufe zu stellen.

30.06.2016

Und um es mal klarzustellen: Es gab eine Zeit, da waren Kopftücher auch hierzulande gar nicht so selten, wie man sie heute gerne hätte. Ist zu war ein paar Jahrzehnte here...

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Unsinniger Vergleich; es geht ja hier nicht nur ums Kopftuch sondern um ein ganzes Bündel von muslimischen Verhaltensregelen gegen Frauen die es so im Mitteleuropa der Neuzeit nicht gab.

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Es fängt mit dem Koptuch an und geht über verbotenes Händeschüttlen bis zum Burkini weiter. Akzeptieren Sie einfach, dass es in Europa viele Menschen (auch Migranten) gibt, die eine Ausbreitung dieser muslimischen Repressionen gegen Frauen kritisich sehen.

29.06.2016

Weit sind wir gekommen!

Ich kann mich noch erinnern, als es bei Gericht für alle dort Beschäftigten eine Kleidungsvorschrift gab, in der sogar die Rocklänge der Damen vorgegeben war.

Wenn sich die Muslima mit ihrer Klage durchsetzt, dann warte ich nur darauf, bis ein Anhänger der Kirche des fliegenden Spaghettimonsters (Pastaferani) - gibts wirklich: http://www.pastafarianismus.de/ - auf das Tragen eines Nudelsiebs während einer Gerichtsverhandlung besteht.

Ich stell mir gerade die würdigen Verfassungsrichter in ihren roten Roben vor - und dazwischen einer mit Nudelsieb - das würde mal Stimmung in den Laden bringen :-))))

29.06.2016

Wie schreib Sarazin! Deutschland schafft sich ab, wenn diese Frau Recht bekommt, dann gute Nacht Deutschland. Wenn sie auf ihr Kopftuch besteht, soll sie dort hin gehen, wos erlaubt ist, Sie wird ja nicht gezwungen in Deutschland zu leben.

29.06.2016

Global betrachtet gibt es praktisch in allen Ländern mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit erhebliche Defizite was die Rechtsstaatlichkeit anbelangt. Damit ist diese Religion nun mal belastet, so gut Frau Sandhu auch im Einzelfall ihren Job machen wird.

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Diese Tatsache bekräftigt den langjährigen Willen zur bewusst dargestellten Neutralität bei Gericht. Eine Neutralität die sich auch in eigener Berufskleidung zeigt. Die Wirkung dieser Berufskleidung wird durch das Kopftuch zweifelsfrei verändert.

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Insgesamt wäre es wohl für das subjektive Gerechtigkeitsgefühl der Bevölkerung besser, wenn man diese Frau ihren Job machen liese und dafür eher klar negative und rechtswidrige Aspekte des Islams stärker zurückdrängen würde. (z.B. Kinderschänder als solche benennen und behandeln, statt auf Verwaltungsebene von Scharia-Ehen zu sprechen).

29.06.2016

"subjektives Gerechtigkeitsgefühl", wenn ich das schon höre! Damit können Sie alles begründen, denn das ist beliebig manipulierbar. In der Zeit vor 1945 wurde das bis zur Perfektion zelebriert. Es wurde der Bevölkerung eingeredet, was sie als gerecht halten solle. Kaufe nicht bei Juden etc.

Natürlich sind Kinderehen als Vergewaltigung / Kinderschändung zu bezeichnen, wenn sie nicht nur auf dem Papier bestehen. Wenn ich mich richtig erinnere dürfen in vielen Ländern zwar Kinderehen geschlossen werden, aber die Ehe darf nicht vollzogen werden. Ist zwar immer noch zu verurteilen, da kein freier Wille da ist, den vermisse ich aber auch bei vielen Erwachsenenehen hier zu Lande.

29.06.2016

Natürlich sind Kinderehen als Vergewaltigung / Kinderschändung zu bezeichnen, wenn sie nicht nur auf dem Papier bestehen. Wenn ich mich richtig erinnere dürfen in vielen Ländern zwar Kinderehen geschlossen werden, aber die Ehe darf nicht vollzogen werden.

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In welcher Hinterhofmoschee haben Sie das gehört?

29.06.2016

bei einem Namensgebungsfestes in Gambia durch den dortigen Imam, der mich zum Islam bekehren wollte.

30.06.2016

Aha, die Formulierung "Ehe vollzogen" war ja schon ziemlich altmodisch; deutet auf religiöse Extrempositionen hin, die das Wort Sex für verboten halten. Ich denke Europa sollte sich nicht mit Argumenten des verzögerten Ehevollzugs verarschen lassen...

30.06.2016

Sind Sie der Meinung, daß im Lande des Rechtsstaats-Musterknaben Deutschland alles so verwirklicht istm wie z.B. in dieser Quelle aufgeführt?

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat

Ich nicht.

29.06.2016

Ich frage mich, nach welchem Recht > Deutsch oder Scharia < wird diese zukünftige Richterin als Muslima dann ihre Urteile gegenüber ihren Glaubensbrüdern/Schwestern fällen?

Denn laut Scharia darf ein Moslem seine Ehefrau züchtigen, nach deutschem Recht nicht.

Da bin ich mal gespannt.

29.06.2016

Dann dürfte nach Ihren Ängsten ein katholischer Richter keine EHe scheiden, da er sich eventuell an dasm canonische Recht halten würde oder ein bayerischer Richter würde Bundesgesetze ignorieren, wenn in den Bayerischen Verfassung Konkurrierendes stehen würde. Wie kommen Sie drauf, dass die Scharia über den bundesdeutschen Gesetzen stehen könnte? Das sind soch nur Panikmache und Unterstellungen.

29.06.2016

Warum habe ich bei Ihnen immer öfter den Eindruck, dass Sie nicht lesen wollen, oder können.

Ich habe danach gefragt nach welchem Recht diese zukünftige Richterin ihre Glaubensbrüder/Schw. , ok.

29.06.2016

Lieber Herr Wöhrle, Ich habe genau verstanden, was Sie meinen. Daher meine Anmerkungen dazu. Warum soll jemand der Moslem ist und bundesdeutscher Jurist ist nach einem anderen Gesetz urteilen als nach dem, nach dem er ausgebildet und vereidigt worden ist? Warum kommt man bei Moslem auf die Idee, dass da ein Interessenkonflikt (deutsche Gesetze .. Sharia) herrscht und bei katholischen Juristen (deutsche Gesetze .. canonisches Recht) keiner?

Deutsches Recht: Scheidung ja; canonisches Recht: Scheidung nein.

Bayerisches Recht bis in die 70er: Todesstrafe ja; bundesdeutsches Recht Todesstrafe: nein.

29.06.2016

3 der 4 Aussagen würde ich sofort unterschreiben, wenn Sie Islam durch römisch-katholisch ersetzen. Lt. dieser Umfrage sind 13 % als fundamentalistich zu bezeichnen. Zu diesen würde ich mich dann nicht bekennen.

28.06.2016

Diese Dame erreicht das genaue Gegenteil dessen, was sie anstrebt! Jeder der diesen Bericht liest, sagt, das kann ja wohl nicht wahr sein. Leben wir in Deutschland oder ....... So wird eine Integration der Muslime in unsere Gesellschaft niemals funktionieren!

28.06.2016

Müssen wir uns in Deutschland nach den Muslims richten.Wer unsere Kultur nicht akzeptieren will

soll in sein Heimaland zurück gehen. Man kann auch eine Referendarin sein ohne Kopftuch. (Verstoß NUB 7.2/edit)

28.06.2016

Äh - die Frau ist wenn ich das richtig begriffen habe Deutsche, auch wenn sie einen ganz komischen Anwalt hat.

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Das Tragen eines Kopftuchs hingegen sei ein Bekenntnis zur offenen religiösen Neutralität :lol:

28.06.2016

Woher wissen Sie denn, dass die Muslima eine Ausländerin oder jemand mit Migratioshintergrund ist? Es gibt in der Zwischenzeit genügend Deutsche, die keinen Migrationshintergrund haben, un Moslem sind. In welches Land sollen sie denn zurückgehen?

28.06.2016

Lesen Sie die Süddeutsche Zeitung, Vater ist Pakistani, Mutter Deutsche. Dort wird übrigens sehr ausführlich über die Sache berichtet und man kann sich besser ein Urteil bilden.. Hier der zugehörige Link: http://www.sueddeutsche.de/bayern/streit-ums-kopftuch-ums-prinzip-1.3053274

28.06.2016

Damit hat sie ja die deutsche Staatsangehörigkeit und Deutschland ist auch ihre Heimat. Wohin also mit ihr? Nach hause? Ja, sie ist in Deutschland zu hause.

28.06.2016

Achstaller, sie sollten sich aus solchen Diskussionen einfach raushalten, oder sich im Vorfeld entsprechend informieren und recherchieren. Hauptsach was gsagt, egal ob richtig oder falsch! Das Mädel ist eine Deutsche und übt ihre garantierte Religionsfreiheit aus.

Bleiben sie bei ihren Blogs, die sind unterhaltsamer :-)

29.06.2016

Mir wäre es auch lieber, wenn sie kein Kopftuch tragen würde. Mir wäre es auch lieber, keiner trüge eine Kette mit einem Kreuz. Dass man das trotzdem darf, ist glücklicherweise im Grundgesetz so festgelegt. In der Süddeutschen steht sehr schön geschrieben:

"Man muss zwischen Symbolen an der Wand und Symbolen auf dem Kopf unterscheiden", sagt der Berliner Rechtsanwalt Frederik von Harbou, der Sandhu bei ihrer Klage berät. Durch das Kruzifix im Gerichtsaal zum Beispiel identifiziere sich der Staat mit einer Religion und verstoße damit gegen das Gebot der religiösen Neutralität des Staates. Das Tragen eines Kopftuchs zuzulassen hingegen stehe für das Bekenntnis zu einem "offenen", inklusiven Verständnis religiöser Neutralität. "Der freiheitliche Staat sollte den Ausdruck verschiedener Lebensentwürfe auch seiner Bediensteten tolerieren", sagt von Harbou.

Genau so sollte man das meines Erachtens sehen.

Nur weil in unserer Kultur ein Kopftuch nicht (mehr!!!) üblich ist, heißt das noch lange nicht, dass die Frau nicht unsere Werte vertritt - wie sollte sie dass mehr tun, als dass sie diese als Staatsangestellte verteidigt?

29.06.2016

Ich muß zugeben: Guter Beitrag!

28.06.2016

wer in deutschland leben will, muß sich nach unseren regeln richten . es zwingt sie niemand in deutschland zu bleiben wenn ihnen unsere regeln nicht zusagen!!!

28.06.2016

Welche Regeln? Kopftuchverbot? Nee. Lesen Sie mal, insbesondere den Schluß des Artikels genauer.

Es gibt kein allgemeines Kopftuchverbot. Auch wenn die Angst bei vielen schon pathologische Formen annimmt.

30.06.2016

Wenn Sie meinen. Für mich ist Berlin ein Chaotenhaufen.

28.06.2016

Hier etwas umfassender dargestellt:

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http://www.sueddeutsche.de/bayern/streit-ums-kopftuch-ums-prinzip-1.3053274

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"Man muss zwischen Symbolen an der Wand und Symbolen auf dem Kopf unterscheiden", sagt der Berliner Rechtsanwalt Frederik von Harbou, der Sandhu bei ihrer Klage berät. Das Kruzifix im Gerichtssaal bezeichnet er als unzulässige Identifikation des Staates mit einer Religion. Das Tragen eines Kopftuchs hingegen sei ein Bekenntnis zur offenen religiösen Neutralität.

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Diese Aussage ist jetzt doch etwas merkwürdig und global gesehen geradezu abwegig...

28.06.2016

Und das sagt sie - ich finde im Widerspruch zu ihrem Anwalt - dazu (Zitat aus dem SZ-Artikel):

Ein Staat müsse die Gesellschaft widerspiegeln, immerhin seien Muslime Bürger wie alle anderen auch, sagt Sandhu. Das Kopftuch für den Beruf abnehmen? "Ich denke auch ans Jenseits, und wenn ich meine Religion verleugne - das könnte ich nicht. Und ich finde es respektlos, wenn man das von mir verlangt - vor allem, wenn es rechtswidrig ist."

28.06.2016

Und ich möchte nicht von einer muslimischen Kopftuchrichterin stehen.

Soll dann bitte nur muslimische Straftäter verurteilen..

Wenn Sie die Gepflogenheiten im Richtertum nicht annehmen will, warum dann Richterin werden ?

28.06.2016

Sie brauchen ja einfach nichts anstellen, dann werden sie auch nicht vor Gericht gestellt :-)