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  3. Augsburg: Diebstahl: Kann man noch beruhigt an der Straße parken?

Augsburg
07.03.2017

Diebstahl: Kann man noch beruhigt an der Straße parken?

Moni Bauer ist verärgert: Sie hatte ihren Wohnwagen in einer Parkbucht beim Naturfreibad geparkt. Ein Unbekannter nutzte die Gelegenheit und zwickte den Adapterstecker ab.
Foto: Silvio Wyszengrad

Die Zahl der Auto-Einbrüche hat zugenommen. Gestohlen werden Airbags, Navigationsgeräte und mehr. Die Schuldigen werden nur selten gefasst. Was Polizei und Versicherungen raten.

Vier Wochen mussten die Bauers aus Haunstetten warten, bis die Ersatzteile für ihren Wohnwagen geliefert waren. Ein Dieb hatte Teile der Anhängerkupplung des Familiengefährts gestohlen. Und Bauers sind nicht die einzigen, die sich über so etwas ärgern: Der Diebstahl von Fahrzeugteilen hat zugenommen. Vor allem Autos spezieller Hersteller stehen im Fokus der Täter.

Moni Bauer deutet auf die Anhängerkupplung des Wohnwagens. „Der Täter muss mit einem Seitenschneider den Adapterstecker entfernt haben. So einen dicken Strang kann man nicht einfach durchtrennen.“ Die Bauers besitzen seit knapp einem Jahr einen Wohnwagen. Mit ihren drei Kindern fahren sie damit in den Urlaub. Noch haben sie keine feste Unterstellmöglichkeit für den Anhänger gefunden. Solange steht er mal hier, mal dort. Neulich hatten sie ihn in einer Parkbucht am Naturfreibad Haunstetten geparkt. Dort passierte es. 108 Euro kosteten die Ersatzteile. Doch es ist nicht das Geld, das Bauers ärgert, sondern die dreiste Tat.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

07.03.2017

Vandalismusschäden stehen täglich in der Zeitung, ob gestohlen oder mutwillig beschädigt ist völlig egal, den Ärger hat der Fahrzeugbesitzer.

2006 hatten wir auf dem Parkplatz vom Bahr einen Vandalismusschaden, Vorderkotflügel mit dem Schuh eingedrückt. Der Polizist, der den Schaden aufgenommen hatte, meinte, für ihn ist es rätselhaft wer so etwas macht ohne einen persönlichen Vorteil zu haben.

(edit/mod)

07.03.2017

Diebstahl:

Wer nicht´s besitzt, kann auch nicht bestohlen werden !

(edit/mod)

Jedenfalls bringe ich schon lange keine Diebstahls und Vandalismus Dilikte zur ANZEIGE

(es sei denn, wegen dem Versicherungsschutz).

"Sinnlos" nach der Nadel im Heuhaufen zu suchen !

.

Deutsches Grundgesetz

Art. 14

(2) Eigentum verpflichtet.

Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

.

https://dejure.org/gesetze/GG/14.html

07.03.2017

Es ist eine Sauerei wie mit fremdem Eigentum umgegangen wird, hier mit Fahrzeugen auf öff. Grund. Richtig ist aber auch, dass Wohnwägen, die schon eine Kleinlastergröße haben, auf der Straße nicht überwintern dürften. Sie sollten auf eigenem Grundstück oder auf einem privaten Abstellgelände stehen. Dasgleiche gilt für Laster und Kleinlaster. Sie beanspruchen Parplatzfläche in Wohngebieten, anstatt in einem Firmengelände abgestellt zu werden. Früher gab es das nicht, hier ist die Gesetzgebung wie so oft vor der Lobby eingeknickt zu Ungunsten der Wohnbevölkerung und der Umwelt. Dies alles entschuldigt aber nicht die Zerstörungswut einzelner.