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Augsburg
26.11.2015

Kinderarzt-Prozess: Opfer ahnte jahrelang nichts von Missbrauch

Harry S. bei einem Einsatz als Ehrenamtlicher des Roten Kreuzes.
Foto: Wyszengrad

Harry S. war für ihn wie ein Ersatzvater. Jahrelang hat der heute 18-Jährige nicht geahnt, dass er von ihm missbraucht wurde. Heute sagte das Opfer vor Gericht aus.

Er hatte bis zuletzt an die Unschuld von Harry S. geglaubt, der für ihn, wie er selbst sagt, ein "Ersatzvater" war. Erst als Kripobeamte dem heute 18-jährigen Thomas (Name geändert) Fotos von seinem acht Jahre zurück liegenden Missbrauch vorlegten, wusste er, wie sehr er sich in ihm getäuscht hat. Vor Gericht sagt Thomas aus, er sei "in ein Loch" gefallen, als er von dem Missbrauch erfuhr. "Man fühlt sich leer", sagt Thomas, "Man weiß nicht mehr, ob man noch jemanden trauen kann."

Im Prozess gegen den wegen Kindesmissbrauchs angeklagten Augsburger Kinderarzt Dr. Harry S., 40, sind jetzt die ersten Opfer zur Wort gekommen. Ausgesagt haben unter anderem eine ehemalige Lebensgefährtin von S. und deren Sohn Thomas. Der Kinderarzt hat zugegeben, dass er sich im Jahr 2008 zwei Mal an dem damals zehnjährigen Kind vergangen hat - bei Hotelübernachtungen in Nürnberg und München. Er hatte sein Opfer dabei mit dem Beruhigungsmittel Tavor betäubt. 

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Die Diskussion ist geschlossen.

28.11.2015

@Thomas Marx,
ganz im Ernst: auch wenn Sie jemanden betäuben, bevor Sie ihn missbrauchen ist das strafbar. Und falls das hier irgendwer liest, der glaubt, ein betäubtes Kind dürfe man ruhig missbrauchen, denn es könne sich ja schließlich an "nichts" erinnern... damit hat man lange Zeit den Missbrauch von Babies und Kleinkindern rechtfertigt. Später aber festgestellt, dass auch so etwas Unrecht ist. Und alle Arten von Übergriffen erinnert werden. Unabhänigg vom Bewusstseinszustand. Abgesehen davon ist das, was Harry S. gemacht hat viel komplexer als "nur" KO-Tropfen einzusetzen. Wie in den meisten dieser Fälle.
Insofern: vorsicht, wenn irgendjemand irgendwo, vor allem im Netz oder auf einschlägigen Homepages behauptet, er wisse, wie man Kinder missbrauchen könne, ohne dass die davon "was mitbekommen" oder "sich wehren können".
Wer entsprechende Phantasien hat sollte sich Hilfe holen. Wer tatsächlich Kinder missbraucht, über eine Selbstanzeige nachdenken.

(edit/ Nub. 7.3)

28.11.2015

Ich will das hier nicht rechtfertigen oder beschönigen, aber weil in Augsburg soviele begnadete Juristen sind, eine blöde Frage eines Nichtjuristen: Ich kann zu einem Menschen der schläft: "Arschloch" sagen und das ist wohl keine "Beleidigung". Kann man einen Schlafenden oder Bewußtlosen dann überhaupt "mißbrauchen" oder ist das "nur" einfache Körperverletzung? Der größere Schaden scheint nach obigem Artikel ja erst entstanden zu sein, als das Opfer davon erfahren hat. Und wie sinnvoll ist das? In wessen Interesse liegt das? Ist das Interesse an Rechtsverfolgung höher als das Interesse des Individuums an körperlicher und seelischer Unversehrtheit, die völlig intakt geblieben wäre, wenn man das Opfer über den vergangenen Mißbrauch nicht in Kenntnis gesetzt hätte? Wohlgemerkt: Es gibt keinerlei Zweifel an der rechtlichen und ethischen Bedenklicheit der Taten. Mich würde das nur theoretisch interessieren. Kann und darf man einen Opfer bewußt verletzen, nur damit ein Straftäter verurteilt werden kann?