Klagefrist gegen das HQ-100 läuft
Noch bis 24. April möglich
Lauingen Die Stadt Lauingen weist darauf hin, dass noch bis zum 24. April rechtlich gegen die vorläufige Sicherung der vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth ermittelten Überschwemmungsgebiete für ein hundertjährliches Hochwasserereignis (HQ-100) an der Donau und am Zwergbach vorgegangen werden kann. Dies kann nur durch die betroffenen Grundstückseigentümer geschehen. Diese können innerhalb eines Monats Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg erheben.
Auch Lauingen prüft derzeit rechtliche Schritte gegen die vorläufige Sicherung der HQ-100-Überschwemmungsgebiete, da städtische Grundstücke in diesem Bereich liegen. Ob sich ein Grundstück im ermittelten Überschwemmungsgebiet des HQ-100 befindet, kann den Unterlagen entnommen werden, die im Landratsamt Dillingen, Fachbereich Wasserrecht, Zimmer Nr. 302, sowie bei der Stadt Lauingen im Stadtbauamt, Zimmer Nr. 221, eingesehen werden können. Die Pläne stehen auch im Internet unter www.iug.bayern.de (pm)
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