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11. April 2008 12:19 Uhr

Teil 5

Koalitionsvertrag - Bürgermeister und Referenten

"Mit solider Mehrheit für Augsburgs Zukunft", so lautet die Überschriftdes Koalitionsvertrages zwischen CSU und Pro Augsburg. Lesen Sie hierim Wortlaut, was sich die neue Stadtregierung zu Bürgermeistern und Referenten vereinbart hat.

Augsburg (AZ) - "Mit solider Mehrheit für Augsburgs Zukunft", so lautet die Überschrift des Koalitionsvertrages zwischen CSU und Pro Augsburg. Lesen Sie hier im Wortlaut, was sich die neue Stadtregierung zu Bürgermeistern und Referenten vereinbart hat.

3. Organisatorisches

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3.1 Zweiter und Dritter Bürgermeister

Es besteht Übereinstimmung, dass der Zweite Bürgermeister von der CSU und der Dritte Bürgermeister von PRO AUGSBURG vorgeschlagen wird. Beide Vertragspartner stimmen der jeweiligen Person zu.

3.2 Referate und Referenten

- Die Aufgabe eines Referats ist mehr als die Koordination verschiedener Ämter. Es handelt sich dabei um Querschnittsaufgaben mit Wirkung auf die gesamte Stadtverwaltung und die Öffentlichkeit. Die Einteilung der Referate wird in einem Geschäftsverteilungsplan dargestellt. Zweckmäßige spätere Änderungen können einvernehmlich vorgenommen werden, soweit sie nicht ohnehin der Organisationsbefugnis des Oberbürgermeisters unterliegen.

- Die jeweils vorschlagsberechtigte Fraktion macht einen personellen Vorschlag für die Besetzung des jeweiligen Referates.

- Die CSU-Fraktion hat das Vorschlagsrecht für die Referate Finanzen, Umwelt, Bau und Ordnung; die Fraktion PRO AUGSBURG für das Referat Kultur/Sport. Für die Referate Soziales, Schule/Bildung und Wirtschaft erfolgen Ausschreibungen. Die Vertragspartner verpflichten sich darauf zu achten, dass die fachliche Eignung der vorgeschlagenen Bewerber gewährleistet ist.

- Die Amtszeit der Referenten endet am 30.04.2014. Scheidet ein kommunaler Wahlbeamter vorzeitig aus seinem Amt oder nach Vollendung des 65. Lebensjahres aus, steht das Vorschlagsrecht der Fraktion zu, die ihn benannt hat.

3.2.1 Modalität zur Ausschreibung

Der/die jeweilige Bewerber/in wird von einem fachkundigen Auswahlgremium, dem der Oberbürgermeister vorsteht, ausgesucht und dem Stadtrat zur Wahl vorgeschlagen.

3.3 Ausschüsse

Die Zahl der Mitglieder und die Aufgabenbereiche der beschließenden und vorberatenden Ausschüsse werden ebenfalls vereinbart. Die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden sind zugleich Mitberichterstatter im Stadtrat für ihren Ausschussbereich. Die Fraktion PRO AUGSBURG benennt den Mitberichterstatter für das Finanzwesen und für den Schul- und Bildungsbereich. Die CSU-Stadtratsfraktion benennt den Mitberichterstatter für die Bereiche Kultur, Sport und Wirtschaft. Die übrigen Fraktionen werden angemessen berücksichtigt.

3.4 Koalitionsausschuss

Die beiden unterfertigten Fraktionen vereinbaren einen Koalitionsausschuss. Dieser hat die Aufgabe der Vorberatung, Koordinierung und jeweilige Abstimmung über die anstehenden Aufgabenstellungen. Soweit nicht vorstehend besondere Festlegungen getroffen sind, schränken Regelungen der interfraktionellen Verträge die Wahlprogramme der Vertragsteile nicht ein.


Unterzeichner des Vertrages sind für die CSU: Dr. Kurt Gribl , Hermann Weber und Bernd Kränzle (MdL).
Für PRO AUGSBURG Nico F. Kummer, Karl Heinz Englet, Peter Grab und Beate Schabert-Zeidler.

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